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MucMaerkteGebuehrenS · Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Märkte München der Landeshauptstadt München (Märkte München-Gebührensatzung)

Anlage 1 MucMaerkteGebuehrenS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2026.

zur Satzung über die Gebühren der Märkte München der Landeshauptstadt München (Märkte München-Gebührensatzung)

Gebührenverzeichnis für die Benutzung der Märkte München (MM) - Betriebsgelände Großmarkthalle und Schlachthof

Die nachstehend aufgeführten Gebühren sind Nettogebühren. Die Gebühren werden zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben.

Werden die Flächen/Räume von mehreren Firmen gemeinsam benutzt, so sind die Gebühren in eineinhalbfacher Höhe zu entrichten.

A. Monatsgebühren
I. Platz- und Raumgebühren je angefangenen m²
1. Verkaufsstände (einschl. Einbauten)
a)in der Ladenreihe11,00 Euro
b)in den Verkaufs- bzw. Lagerhallen und östlich der Thalkirchner Straße12,50 Euro
c)in den Verkaufshallen mit Rampen13,00 Euro
d)sonstige Verkaufsflächen im Schlachthof (ohne Viehhof)16,90 Euro
2. Keller und Lagerräume
a)Keller in der Ladenreihe5,00 Euro
b)in Nebengebäuden2,60 Euro
c)Keller mit hochwertiger Nutzung6,65 Euro
d)Keller Zenettistraße 28,00 Euro
3. Nutzflächen außerhalb von Gebäuden5,10 Euro
4. Büroräume
a)in der Ladenreihe, in den Speditionsboxen und am Lkw-Platz (Betriebsgelände Großmarkthalle)10,00 Euro
b)in anderen Gebäuden (Betriebsgelände Großmarkthalle)12,00 Euro
c)Thalkirchner Straße 104 a10,23 Euro
d)Thalkirchner Straße 106, 1. OG und 2. OG13,55 Euro
e)Zenettistraße 2, EG11,80 Euro
f)Zenettistraße 2, 1. OG und 2. OG13,09 Euro
g)Zenettistraße 7, 2. OG bis 4. OG11,70 Euro
h)Zenettistraße 11, Gewerbehalle 2, Westseite12,70 Euro
i)Zenettistraße 11, Gewerbehalle 2, Ostseite12,20 Euro
j)Zenettistraße 12, EG und 1. OG12,00 Euro
k)Zenettistraße 12, DG8,50 Euro
l)Zenettistraße 1312,20 Euro
m)Zenettistraße 2111,90 Euro
5. Boxen in der Sortieranlage6,65 Euro
6. Produktionsflächen im Schlachthof (ohne Viehhof)
a)Küche12,03 Euro
b)Lebensmittelproduktion12,27 Euro
c)Leberkäsproduktion8,20 Euro
d)Wurstküche17,90 Euro
7. Gewerbehallen Viehhof7,00 Euro
II. Pauschalgebühren je Einheit
1. Plätze für den Handel mit Emballagen ab150,00 Euro
2. Garagen
a)Betriebsgelände Großmarkhalle47,00 Euro
b)Viehhof38,35 Euro
3. Stellplätze Betriebsgelände Großmarkthalle
a)überdachte Stellplätze für Pkw41,20 Euro
b)Parkplätze für Lieferfahrzeuge bis 7,5 t35,80 Euro
c)Stellplätze für Lkw über 7,5 t und sonstige Nutzfahrzeuge auf Sonderplätzen75,00 Euro
d)nicht überdachte Stellplätze für Pkw32,00 Euro
4. Stellplätze Betriebsgelände Schlachthof
a)Stellplätze für Pkw (Schlachthof)25,56 Euro
b)Stellplätze für Lkw (Schlachthof)35,79 Euro
c)Stellplätze für Pkw (Viehhof)21,99 Euro
d)Stellplätze für Lkw (Viehhof)30,68 Euro
B. Tagesgebühren
I. Fahrzeugabstellgebühren je Fahrzeug, das außerhalb der Betriebszeiten im Betriebsgelände Großmarkhalle und im Schlachthof abgestellt ist
1. Straßenfahrzeuge ohne Ticketzufahrt mit einer zulässigen Gesamtmasse (früher: „zulässiges Gesamtgewicht“)
a)bis 3,8 t10,00 Euro
b)bis 12 t15,00 Euro
c)über 12 t25,00 Euro
d)Lkw zur Zollabfertigung11,50 Euro
2. Lkw-Fahrzeuge mit Ticket, wenn sie sich länger als 24 Stunden im Betriebsgelände Großmarkhalle aufhalten
pro angefangenen Tag29,00 Euro
3. Elektrokarren, Stapler, Motorräder5,00 Euro
II. Lagergebühren für gelagerte Waren und Geräte je angefangenen m3
1. vor den Verkaufsständen in den Hallen
a)während der Verkaufszeit4,00 Euro
b)außerhalb der Verkaufszeit2,00 Euro
2. außerhalb des in Nr. 1 genannten Bereiches und im Areal Schlacht- und Viehhof5,00 Euro
C. Marktbenutzungsgebühren
I. Pauschale Monatsgebühren
Warenbeförderung innerhalb des Betriebsgeländes Großmarkthalle und des Schlachthofes mit
1.Elektrokarren10,00 Euro
2.Elektrostapler20,00 Euro
3.Diesel- und Gasstapler25,00 Euro
II. Anfallsgebühren
1. Straßenfahrzeuge mit Waren zum gewerblichen Umschlag im Betriebsgelände Großmarkthalle mit einer zulässigen Gesamtmasse
a)bis 3,8 t5,00 Euro
b)bis 12 t8,00 Euro
c)Über 12 t20,00 Euro
2. Durchlaufende Güter (Transit) im Betriebsgelände Großmarkthalle je Lkw oder Anhänger10,00 Euro
III. Entsorgungsgebühren für Wareneinfuhr in das Betriebsgelände Großmarkthalle
1. Pro eingeführter Gewichtstonne Ware (ausgenommen Transit) wird ein Entsorgungskostenbeitrag von erhoben Bei angefangenen Tonnen wird das für die Festsetzung des Entsorgungskostenbeitrags maßgebliche Gewicht auf volle Tonnen mathematisch auf- bzw. abgerundet.0,50 Euro
2. Im Betriebsgelände Großmarkthalle wird pro Jahr und Quadratmeter Bürofläche ein Entsorgungskostenbeitrag von erhoben1,50 Euro
3. Die ungedeckten jährlichen Kosten für Abfallentsorgung auf den Freiflächen werden wie folgt als Jahresgebühr auf die Firmen umgelegt: Gesamte Entsorgungskosten x m² je Firma alle Verkaufs- und Lagerflächen
a)Für Lagerhallen sowie Lager, die nicht dem Fruchthandel dienen z.B. Verpackungsmittellager o. ä.) wird die Hälfte des m² berechnet.
b)Es werden monatliche Abschlagszahlungen in Höhe von 1/12 der voraussichtlichen Jahresgebühr erhoben.
c)Im 1. Quartal des Folgejahres wird eine endgültige Abrechnung vorgenommen.
IV. Sonstige Dienstleistungsgebühren
1. Öffnen und Schließen
a)von Räumen während der Betriebszeiten10,00 Euro
b)der Anlagen außerhalb der Betriebszeiten, Einlass in Gebäude mit Büroräumen12,00 Euro
c)Inanspruchnahme von Werkstattleistungen pro Arbeitsstunde65,00 Euro
2. Sonstige Dienstleistungen Werden Maßnahmen im Auftrag der Märkte München-Benutzer_innen durchgeführt, so wird neben den tatsächlichen Kosten ein Verwaltungszuschlag von 10%, höchstens 3.000 Euro erhoben.
3. Aushändigung von Reserveschlüsseln Werden Dienstleistungen an einem Sonn- oder Feiertag erbracht, so sind die Gebühren in doppelter Höhe zu entrichten.5,00 Euro

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