(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Markthallen München der Landeshauptstadt München (Markthallen-Gebührensatzung) vom 17.12.2008 (MüABl. S. 727), zuletzt geändert durch Satzung vom 08.04.2019 (MüABl. S. 181), außer Kraft.