Stadtrecht München
Leichenordnung der Landeshauptstadt München (MucLeichenO)
Verordnung über das Leichenwesen im Bereich der Landeshauptstadt München (Leichenordnung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2021. 13 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Anmeldepflicht
- § 2Leichenbesorgungsunternehmen, Leichenbesorger
- § 3Pflichten der Leichenbesorgungsunternehmen
- § 4Leichenbesorgung, Aufbahrung
- § 5Pflicht zur Leichenraumbenutzung
- § 6Übergabe der Leiche an die Friedhofverwaltung
- § 7Leichenüberführungen nach auswärts
- § 8Sonderregelung für Angehörige des israelitischen Glaubensbekenntnisses
- § 9Behördliche Aufsicht
- § 10Ordnungswidrigkeiten
- § 11Sonstige Vorschriften
- § 12Inkrafttreten
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„Was regelt § 1 MucLeichenO? Zitiere den Wortlaut.“