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Zitierfest

MucLeichenO · Leichenordnung der Landeshauptstadt München

§ 6 MucLeichenO – Übergabe der Leiche an die Friedhofverwaltung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2021.

(1) Eine Leiche, die auf einem Münchner Friedhof erdbestattet werden soll, muss spätestens 24 Stunden vor dem Beisetzungstermin in das Leichenhaus des Friedhofs verbracht werden, auf dem sie bestattet wird.

(2) Eine Leiche, die feuerbestattet wird, ist spätestens 72 Stunden nach dem Tode (Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage werden nicht mitgerechnet) in das Krematorium zu verbringen. Die Städtischen Friedhöfe München können Ausnahmen in besonders begründeten Einzelfällen genehmigen.

(3) Bei der Übergabe der Leiche an die Städtischen Friedhöfe München muss am Sargdeckel sowohl innen als auch außen an der Kopfseite ein Sargzettel mit folgenden Angaben sicher befestigt sein:

  • - Name und Alter des/der Verstorbenen,
  • - Todestag,
  • - Bestattungsort (Friedhof),
  • - ggf. deutlicher Hinweis auf das Vorliegen einer übertragbaren Krankheit durch den Vermerk „Infektiös“ oder „Hochkontagiös.

Die Anbringung der Sargzettel obliegt den Leichenbesorgern.

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