Stadtrecht München
Ländeanlagesatzung der Landeshauptstadt München (MucLaendeanlageS)
Satzung über die Benützung der Ländeanlage der Landeshauptstadt München (Ländeanlagesatzung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 29.11.2000. 11 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Begriff und Zweck der Ländeanlage
- § 2Berechtigung zum Länden
- § 3Ländezeit, Anmeldung
- § 4Länden
- § 5Abbauzeit
- § 6Benützung der Ländeanlage
- § 7Sperrung der Floßfahrt
- § 8Haftungsausschluss
- § 9Zuwiderhandlungen
- § 10In-Kraft-Treten
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