(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benützung der städtischen Ländeanlage vom 18. April 1978 (MüABl. S. 99) außer Kraft.
MucLaendeanlageS · Ländeanlagesatzung der Landeshauptstadt München
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benützung der städtischen Ländeanlage vom 18. April 1978 (MüABl. S. 99) außer Kraft.
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