Die Ländeanlage darf nur von Flößen benutzt werden, deren Unternehmer im Besitz einer wasserrechtlichen Genehmigung des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen sind.
MucLaendeanlageS · Ländeanlagesatzung der Landeshauptstadt München
§ 2 MucLaendeanlageS – Berechtigung zum Länden
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 29.11.2000.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucLaendeanlageS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 2 MucLaendeanlageS? Zitiere den Wortlaut.“