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Zitierfest

MucLaendeanlageS · Ländeanlagesatzung der Landeshauptstadt München

§ 2 MucLaendeanlageS – Berechtigung zum Länden

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 29.11.2000.

Die Ländeanlage darf nur von Flößen benutzt werden, deren Unternehmer im Besitz einer wasserrechtlichen Genehmigung des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen sind.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucLaendeanlageS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucLaendeanlageS? Zitiere den Wortlaut.“

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