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Zitierfest

MucLaendeanlageS · Ländeanlagesatzung der Landeshauptstadt München

§ 5 MucLaendeanlageS – Abbauzeit

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 29.11.2000.

Der Abbau und das Verladen der Flöße sowie deren Abtransport aus der Lände ist nur in der Zeit von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr gestattet.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucLaendeanlageS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 MucLaendeanlageS? Zitiere den Wortlaut.“

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