Der Abbau und das Verladen der Flöße sowie deren Abtransport aus der Lände ist nur in der Zeit von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr gestattet.
MucLaendeanlageS · Ländeanlagesatzung der Landeshauptstadt München
§ 5 MucLaendeanlageS – Abbauzeit
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 29.11.2000.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucLaendeanlageS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 5 MucLaendeanlageS? Zitiere den Wortlaut.“