Stadtrecht München
Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Marktes am Elisabethplatz der Landeshauptstadt München (Elisabethmarkt-Gebührensatzung) vom 11. Juli 2024 (MucElisabethmarkt-GebuehrenS)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.07.2024. 11 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Gebührenpflicht, Kostenerstattung
- § 2Gebührenschuldner_in, Erstattungspflichtige_r
- § 3Gebührenarten, Gebührenberechnung, Gebührensatz
- § 4Betriebskosten
- § 5Entstehen der Gebührenschuld
- § 6Fälligkeit der Gebühren, Einzahlung, Einzug
- § 7Leistungsort, Tag der Zahlungen
- § 8Gebührenrückerstattung
- § 9Inkrafttreten
- AnlageGebührenverzeichnis für die Benutzung des Elisabethmarktes
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„Was regelt § 1 MucElisabethmarkt-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“