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MucElisabethmarkt-GebuehrenS · Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Marktes am Elisabethplatz der Landeshauptstadt München (Elisabethmarkt-Gebührensatzung) vom 11. Juli 2024

Eingangsformel MucElisabethmarkt-GebuehrenS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.07.2024.

Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Marktes am Elisabethplatz der Landeshauptstadt München (Elisabethmarkt-Gebührensatzung)

vom 11. Juli 2024

Stadtratsbeschluss: 03.07.2024

Bekanntmachung: 19.07.2024 (MüABl. S. 588)

Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. 04.1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Gesetz vom 24.07.2023 (GVBL. S. 385) geändert worden ist, folgende Satzung:

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