Verbrauchsabhängige Betriebskosten werden in entsprechender Anwendung der Betriebskostenverordnung weiterberechnet, sofern nicht in der Zuweisung etwas anderes bestimmt ist. Die MM sind berechtigt, eine monatliche Vorauszahlung auf die Betriebskosten in angemessener, an den zu erwartenden Betriebskosten ausgerichteter Höhe festzusetzen. Die Abrechnung über die Vorauszahlung der Betriebskosten erfolgt jährlich.
MucElisabethmarkt-GebuehrenS · Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Marktes am Elisabethplatz der Landeshauptstadt München (Elisabethmarkt-Gebührensatzung) vom 11. Juli 2024
§ 4 MucElisabethmarkt-GebuehrenS – Betriebskosten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.07.2024.
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