zur Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Marktes am Elisabethplatz der Landeshauptstadt München (Elisabethmarkt-Gebührensatzung):
Die nachstehend aufgeführten Gebühren sind Nettogebühren. Zu den Nettogebühren wird noch die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe erhoben.
A. Jahresgebühren
Zum Zwecke der Gebührenberechnung werden die Verkaufsflächen in folgende Kategorien eingeteilt:
Verkaufsfläche mit gehobener Ausstattung (Kat. I)
Verkaufsfläche mit einfacher Ausstattung (Kat. II)
Prozentsätze für die Erhebung der Jahresgebühr:
| Sortiment | Verkaufsfläche mit gehobener Ausstattung (Kategorie I) (%) | Verkaufsfläche mit einfacher Ausstattung (Kategorie II) (%) |
|---|---|---|
| Lebensmittel | 3,0 | 2,5 |
| Blumen / Gestecke | 4,5 | 4,0 |
| Imbiss ohne Alkohol / alkoholfreier Ausschank | 6,5 | 6,0 |
| Stehausschank mit Alkohol | 8,5 | 8,0 |
| Betriebe mit Erlaubnis gem. § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz und Bestuhlung | 9,0 | 9,0 |
| Lotto / Toto etc. und Provisionen aus Automatenaufstellung | 15,0 | 14,5 |
| Tierfutter | 3,0 | 2,5 |
| Sonstiger Nicht-Lebensmittelhandel | 7,0 | 6,5 |
Bei Lotto / Toto und Provisionen aus Automatenaufstellung errechnet sich die Gebühr nicht aus dem Umsatz, sondern aus den Provisionseinnahmen.
| B. Feste Monatsgebühren | ||||
|---|---|---|---|---|
| a) | Verkaufsfläche mit gehobener Ausstattung (Kategorie I) je angefangenen m² | 26,00 Euro | ||
| b) | Verkaufsfläche mit einfacher Ausstattung (Kategorie II) je angefangenen m² | 23,00 Euro | ||
| c) | Außenfläche je angefangenen m² | 8,50 Euro | ||
| d) | Lagerfläche (Keller) je angefangenen m² | 17,00 Euro | ||
| e) | Tiefgaragenstellplatz PKW je Stellplatz LKW < 7,5 t je Stellplatz | 100,00 Euro 170,00 Euro | ||
| f) | Abfallbeseitigungsgebühren (monatliche Anfallsgebühren) | |||
| Anfallsklasse – Menge des Gewerbeabfalls | ||||
| I | alle Betriebe mit regelmäßig geringer Abfallmenge | 53,20 Euro | ||
| II | alle Betriebe mit regelmäßig durchschnittlicher Abfallmenge, die nicht unter die Klasse I oder III fallen | 106,35 Euro | ||
| III | alle Betriebe mit regelmäßiger oder zumindest häufiger übermäßiger Abfallmenge | 159,50 Euro | ||
| C. Tagesgebühren oder wahlweise Monatspauschalgebühren | ||||
| Für die genehmigte Benutzung von Marktflächen außerhalb überlassener Verkaufs- oder Außenflächen sind täglich oder wahlweise bei mehrmonatiger tageweiser Benutzung monatlich folgende Gebühren zu entrichten, sofern die tagesweise Abrechnung über dem Monatssatz liegt: | ||||
| je angefangenen m² pro Tag | 1,50 Euro | |||
| je angefangenen m² pro Monat | 8,50 Euro |