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MucElisabethmarkt-GebuehrenS · Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Marktes am Elisabethplatz der Landeshauptstadt München (Elisabethmarkt-Gebührensatzung) vom 11. Juli 2024

Anlage MucElisabethmarkt-GebuehrenS – Gebührenverzeichnis für die Benutzung des Elisabethmarktes

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.07.2024.

zur Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Marktes am Elisabethplatz der Landeshauptstadt München (Elisabethmarkt-Gebührensatzung):

Die nachstehend aufgeführten Gebühren sind Nettogebühren. Zu den Nettogebühren wird noch die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe erhoben.

A. Jahresgebühren

Zum Zwecke der Gebührenberechnung werden die Verkaufsflächen in folgende Kategorien eingeteilt:

Verkaufsfläche mit gehobener Ausstattung (Kat. I)

Verkaufsfläche mit einfacher Ausstattung (Kat. II)

Prozentsätze für die Erhebung der Jahresgebühr:

SortimentVerkaufsfläche mit gehobener Ausstattung (Kategorie I) (%)Verkaufsfläche mit einfacher Ausstattung (Kategorie II) (%)
Lebensmittel3,02,5
Blumen / Gestecke4,54,0
Imbiss ohne Alkohol / alkoholfreier Ausschank6,56,0
Stehausschank mit Alkohol8,58,0
Betriebe mit Erlaubnis gem. § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz und Bestuhlung9,09,0
Lotto / Toto etc. und Provisionen aus Automatenaufstellung15,014,5
Tierfutter3,02,5
Sonstiger Nicht-Lebensmittelhandel7,06,5

Bei Lotto / Toto und Provisionen aus Automatenaufstellung errechnet sich die Gebühr nicht aus dem Umsatz, sondern aus den Provisionseinnahmen.

B. Feste Monatsgebühren
a)Verkaufsfläche mit gehobener Ausstattung (Kategorie I) je angefangenen m²26,00 Euro
b)Verkaufsfläche mit einfacher Ausstattung (Kategorie II) je angefangenen m²23,00 Euro
c)Außenfläche je angefangenen m²8,50 Euro
d)Lagerfläche (Keller) je angefangenen m²17,00 Euro
e)Tiefgaragenstellplatz PKW je Stellplatz LKW < 7,5 t je Stellplatz100,00 Euro 170,00 Euro
f)Abfallbeseitigungsgebühren (monatliche Anfallsgebühren)
Anfallsklasse – Menge des Gewerbeabfalls
Ialle Betriebe mit regelmäßig geringer Abfallmenge53,20 Euro
IIalle Betriebe mit regelmäßig durchschnittlicher Abfallmenge, die nicht unter die Klasse I oder III fallen106,35 Euro
IIIalle Betriebe mit regelmäßiger oder zumindest häufiger übermäßiger Abfallmenge159,50 Euro
C. Tagesgebühren oder wahlweise Monatspauschalgebühren
Für die genehmigte Benutzung von Marktflächen außerhalb überlassener Verkaufs- oder Außenflächen sind täglich oder wahlweise bei mehrmonatiger tageweiser Benutzung monatlich folgende Gebühren zu entrichten, sofern die tagesweise Abrechnung über dem Monatssatz liegt:
je angefangenen m² pro Tag1,50 Euro
je angefangenen m² pro Monat8,50 Euro

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