(1) Gebührenschuldner_in bzw. Erstattungspflichtige_r ist, wer den Elisabethmarkt nutzt oder Leistungen der MM in Anspruch nimmt. Gebührenschuldner_in bzw. Erstattungspflichtige_r ist auch, für wen der Elisabethmarkt genutzt oder eine Leistung in Anspruch genommen wird. Gebührenschuldner_in ist auch, wer die Gebühren den MM gegenüber schriftlich übernommen hat oder für die Gebührenschuld einer anderen Person kraft Gesetzes haftet.
(2) Mehrere Gebührenschuldner_innen bzw. Erstattungspflichtige haften als Gesamtschuldner_innen.