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Zitierfest

Bundesrecht

Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Amtliche Fassung, Stand 14.06.2021. 28 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. § 1Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
  2. § 1aAbfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
  3. § 2Änderungskündigung
  4. § 3Kündigungseinspruch
  5. § 4Anrufung des Arbeitsgerichts
  6. § 5Zulassung verspäteter Klagen
  7. § 6Verlängerte Anrufungsfrist
  8. § 7Wirksamwerden der Kündigung
  9. § 8Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen
  10. § 9Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts, Abfindung des Arbeitnehmers
  11. § 10Höhe der Abfindung
  12. § 11Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst
  13. § 12Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses
  14. § 13Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen
  15. § 14Angestellte in leitender Stellung
  16. § 15Unzulässigkeit der Kündigung
  17. § 16Neues Arbeitsverhältnis, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses
  18. § 17Anzeigepflicht
  19. § 18Entlassungssperre
  20. § 19Zulässigkeit von Kurzarbeit
  21. § 20Entscheidungen der Agentur für Arbeit
  22. § 21Entscheidungen der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
  23. § 22Ausnahmebetriebe
  24. § 23Geltungsbereich
  25. § 24Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schifffahrt und des Luftverkehrs
  26. § 25Kündigung in Arbeitskämpfen
  27. § 25aBerlin-Klausel
  28. § 26Inkrafttreten

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Mit Zitierfest schlägt Claude das KSchG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 KSchG? Zitiere den Wortlaut.“

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