Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden.
KSchG · Kündigungsschutzgesetz
§ 25 KSchG – Kündigung in Arbeitskämpfen
Amtliche Fassung, Stand 14.06.2021.
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