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Zitierfest

KSchG · Kündigungsschutzgesetz

§ 25 KSchG – Kündigung in Arbeitskämpfen

Amtliche Fassung, Stand 14.06.2021.

Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 25 KSchG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 25 KSchG? Zitiere den Wortlaut.“

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