Bundesrecht
Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026. 26 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- § 1Erwerbsvorgänge
- § 2Grundstücke
- § 3Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung
- § 4Besondere Ausnahmen von der Besteuerung
- § 5Übergang auf eine Gesamthand
- § 6Übergang von einer Gesamthand
- § 6aSteuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern
- § 7Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Flächeneigentum
- § 8Grundsatz
- § 9Gegenleistung
- § 10(weggefallen)
- § 11Steuersatz, Abrundung
- § 12Pauschbesteuerung
- § 13Steuerschuldner
- § 14Entstehung der Steuer in besonderen Fällen
- § 15Fälligkeit der Steuer
- § 16
- § 17Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
- § 18Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden und Notare
- § 19Anzeigepflicht der Beteiligten
- § 20Inhalt der Anzeigen
- § 21Urkundenaushändigung
- § 22Unbedenklichkeitsbescheinigung
- § 22aElektronisches Verfahren zur Übermittlung; Verordnungsermächtigung
- § 23Anwendungsbereich
- § 24Rechtsfähige Personengesellschaften
- § 25(weggefallen)
- § 26(weggefallen)
- § 27(weggefallen)
- § 28
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