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Zitierfest

Bundesrecht

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)

Amtliche Fassung, Stand 22.06.2026. 44 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. § 1Steuerpflichtige Vorgänge
  2. § 2Persönliche Steuerpflicht
  3. § 2aRechtsfähige Personengesellschaft
  4. § 3Erwerb von Todes wegen
  5. § 4Fortgesetzte Gütergemeinschaft
  6. § 5Zugewinngemeinschaft
  7. § 6Vor- und Nacherbschaft
  8. § 7Schenkungen unter Lebenden
  9. § 8Zweckzuwendungen
  10. § 9Entstehung der Steuer
  11. § 10Steuerpflichtiger Erwerb
  12. § 11Bewertungsstichtag
  13. § 12Bewertung
  14. § 13Steuerbefreiungen
  15. § 13aSteuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
  16. § 13bBegünstigtes Vermögen
  17. § 13cVerschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen
  18. § 13dSteuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke
  19. § 14Berücksichtigung früherer Erwerbe
  20. § 15Steuerklassen
  21. § 16Freibeträge
  22. § 17Besonderer Versorgungsfreibetrag
  23. § 18Mitgliederbeiträge
  24. § 19Steuersätze
  25. § 19aTarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften
  26. § 20Steuerschuldner
  27. § 21Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer
  28. § 22Kleinbetragsgrenze
  29. § 23Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen
  30. § 24Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4
  31. § 25(weggefallen)
  32. § 26Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins
  33. § 27Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens
  34. § 28Stundung
  35. § 28aVerschonungsbedarfsprüfung
  36. § 29Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen
  37. § 30Anzeige des Erwerbs
  38. § 31Steuererklärung
  39. § 32Bekanntgabe des Steuerbescheides an Vertreter
  40. § 33Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen
  41. § 34Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden, Beamten und Notare
  42. § 35Örtliche Zuständigkeit
  43. § 36Ermächtigungen
  44. § 37Anwendung des Gesetzes
  45. § 37aSondervorschriften aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
  46. § 38(weggefallen)
  47. § 39(weggefallen)

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