Beiträge an Personenvereinigungen und rechtsfähige Vereine, die nicht lediglich die Förderung ihrer Mitglieder zum Zweck haben, sind steuerfrei, soweit die von einem Mitglied im Kalenderjahr der Vereinigung geleisteten Beiträge 300 Euro nicht übersteigen. § 13 Abs. 1 Nr. 16 und 18 bleibt unberührt.
ErbStG · Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
§ 18 ErbStG – Mitgliederbeiträge
Amtliche Fassung, Stand 22.06.2026.
Verweise
Vorschriften, die auf § 18 ErbStG verweisen
- § 10 ErbStG – Steuerpflichtiger Erwerb
Rechtsprechung zu § 18 ErbStG
4 Entscheidungen zitieren § 18 ErbStG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BVerfG, Urt. v. 17.12.2014 – 1 BvL 21/12 · 1. Senat
Leitsatz: 1. Art. 3 Abs. 1 GG verleiht Steuerpflichtigen keinen Anspruch auf verfassungsrechtliche Kontrolle steuerrechtlicher Regelungen, die Dritte gleichheitswidrig begünstigen, das eigene Steuerrechtsverhältnis aber nicht betreffen. Anderes gilt jedoch, wenn Steuervergünstigungen die gleichheitsgerechte Belastung durch die Steuer insgesamt in Frage stellen. 2. Im gesamtstaatlichen Interesse …
BFH, Urt. v. 01.09.2011 – II R 67/09 · 2. Senat
Leitsatz: 1. Übertrug ein Gesellschafter seine Beteiligung an einer Personengesellschaft unentgeltlich auf eine andere Person, die auf seine Veranlassung zu seinen Gunsten und unter der aufschiebenden Bedingung seines Todes seinem Ehegatten einen Nießbrauch an dem Gesellschaftsanteil bestellte, und trat die aufschiebende Bedingung ein, ist bei der Bemessung der gegen den überlebenden Ehegatten …
BFH, Urt. v. 02.03.2011 – II R 5/09 · 2. Senat
Leitsatz: 1. NV: Selbständig und nachhaltig tätige Erfinder erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit. 2. NV: Der Tod eines Freiberuflers führt nicht zur zwangsweisen Aufgabe seines Betriebs. 3. NV: Zum betrieblichen Anlagevermögen gehörende Patente sind bei der Bemessung der Erbschaftsteuer nach dem vor 2009 geltenden Recht nicht anzusetzen, wenn sie ertragsteuerrechtlich nicht …
BVerfG, Beschl. v. 17.04.2008 – 2 BvL 4/05 – · 2. Senat
Leitsatz: 1. Das Recht auf Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 9 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG) ist verletzt, wenn Zuwendungen an politische Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes steuerfrei gestellt sind, Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen und ihre Dachverbände dagegen nicht. 2. Holt ein Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 100 Abs. 1 …