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Zitierfest

Bundesrecht

Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (BGleiG)

Amtliche Fassung, Stand 27.02.2025. 40 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. § 1Ziele des Gesetzes
  2. § 2Geltungsbereich
  3. § 3Begriffsbestimmungen
  4. § 4Allgemeine Pflichten
  5. § 5Ausnahmen von der Anwendung
  6. § 6Arbeitsplatzausschreibung
  7. § 7Bewerbungsgespräche
  8. § 8Auswahlentscheidungen bei Einstellung, beruflichem Aufstieg und der Vergabe von Ausbildungsplätzen
  9. § 9Qualifikation von Bewerberinnen und Bewerbern
  10. § 10Fortbildung, Dienstreisen
  11. § 11Zweck
  12. § 12Erstellung
  13. § 13Inhalt
  14. § 14Veröffentlichung und Kenntnisgabe
  15. § 15Arbeitszeiten, sonstige Rahmenbedingungen und Erstattung von Betreuungskosten in besonderen Fällen
  16. § 16Teilzeitbeschäftigung, Telearbeit, mobiles Arbeiten und Beurlaubung zur Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeaufgaben
  17. § 17Wechsel zur Vollzeitbeschäftigung, beruflicher Wiedereinstieg
  18. § 18Verbot von Benachteiligungen
  19. § 19Wahl, Verordnungsermächtigung
  20. § 20Bestellung
  21. § 21Anfechtung der Wahl
  22. § 22Vorzeitiges Ausscheiden
  23. § 23Zusammenlegung, Aufspaltung und Eingliederung
  24. § 24Rechtsstellung
  25. § 25Aufgaben, Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten
  26. § 26Aufgaben der Stellvertreterin und der Vertrauensfrau
  27. § 27Beteiligung und Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten
  28. § 28Schutzrechte
  29. § 29Ausstattung
  30. § 30Zusammenarbeit und Information
  31. § 31Verschwiegenheitspflicht
  32. § 32Form der Mitwirkung und Stufenbeteiligung
  33. § 33Einspruchsrecht und Einspruchsverfahren
  34. § 34Gerichtliches Verfahren
  35. § 35Fragerecht
  36. § 36Interministerieller Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten
  37. § 37Sonderregelungen für den Bundesnachrichtendienst
  38. § 38Statistik, Verordnungsermächtigung
  39. § 39Bericht
  40. § 40Übergangsbestimmung

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