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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 101 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) Mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts bezwecken oder bewirken, insbesondere

  • a) die unmittelbare oder mittelbare Festsetzung der An- oder Verkaufspreise oder sonstiger Geschäftsbedingungen;
  • b) die Einschränkung oder Kontrolle der Erzeugung, des Absatzes, der technischen Entwicklung oder der Investitionen;
  • c) die Aufteilung der Märkte oder Versorgungsquellen;
  • d) die Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen gegenüber Handelspartnern, wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden;
  • e) die an den Abschluss von Verträgen geknüpfte Bedingung, dass die Vertragspartner zusätzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen.

(2) Die nach diesem Artikel verbotenen Vereinbarungen oder Beschlüsse sind nichtig.

(3) Die Bestimmungen des Absatzes 1 können für nicht anwendbar erklärt werden auf

— Vereinbarungen oder Gruppen von Vereinbarungen zwischen Unternehmen,

— Beschlüsse oder Gruppen von Beschlüssen von Unternehmensvereinigungen,

— aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen oder Gruppen von solchen,

die unter angemessener Beteiligung der Verbraucher an dem entstehenden Gewinn zur Verbesserung der Warenerzeugung oder -verteilung oder zur Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts beitragen, ohne dass den beteiligten Unternehmen

  • a) Beschränkungen auferlegt werden, die für die Verwirklichung dieser Ziele nicht unerlässlich sind, oder
  • b) Möglichkeiten eröffnet werden, für einen wesentlichen Teil der betreffenden Waren den Wettbewerb auszuschalten.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 101 AEUV verweisen

Rechtsprechung zu Art. 101 AEUV

581 Entscheidungen zitieren Art. 101 AEUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • EuGH, Urt. v. 29.09.2011 – C-521/09 P · Zweite Kammer

    Elf Aquitaine SA gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel - Kartelle - Art. 81 EG und 53 EWR-Abkommen - Markt für Monochloressigsäure - Vorschriften, nach denen wettbewerbswidrige Verhaltensweisen einer Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft zugerechnet werden können - Vermutung der …

  • EuGH, Urt. v. 04.10.2011 – C-403/08 und C-429/08 · Große Kammer

    Football Association Premier League Ltd und andere gegen QC Leisure und andere (C-403/08) und Karen Murphy gegen Media Protection Services Ltd (C-429/08). Ersuchen um Vorabentscheidung: High Court of Justice (England & Wales), Chancery Division (C-403/08), High Court of Justice (England & Wales) …

  • BGH, Urt. v. 28.06.2011 – KZR 75/10 · Kartellsenat

    Leitsatz: ORWI 1. Einem indirekten Abnehmer der Kartellteilnehmer steht ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 101 AEUV zu, wenn er durch das kartellrechtswidrige Verhalten einen Schaden erlitten hat. Die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt der indirekte Abnehmer . 2. Der Vorteil, der dem Geschädigten aus einer Abwälzung des kartellbedingten Preisaufschlags auf seine …
  • EuGH, Urt. v. 14.09.2010 – C-550/07 P · Große Kammer

    Akzo Nobel Chemicals Ltd und Akcros Chemicals Ltd gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel - Wettbewerb - Beweisaufnahme - Nachprüfungsbefugnisse der Kommission - Schutz der Vertraulichkeit von Kommunikation - Beschäftigungsverhältnis zwischen einem Rechtsanwalt und einem Unternehmen - Austausch …

  • EuGH, Urt. v. 07.12.2010 – C-439/08 · Große Kammer

    Vlaamse federatie van verenigingen van Brood- en Banketbakkers, Ijsbereiders en Chocoladebewerkers (VEBIC) VZW. Ersuchen um Vorabentscheidung: Hof van Beroep te Brussel - Belgien. Wettbewerbspolitik - Nationales Verfahren - Beteiligung von nationalen Wettbewerbsbehörden an gerichtlichen Verfahren - …

  • BGH, Beschl. v. 09.07.2013 – KZR 15/12 · Kartellsenat

    Leitsatz: Calciumcarbid-Kartell Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 Abs. 1 und 3 AEUV folgende die Auslegung des Unionsrechts betreffenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Muss die Kommission in einer Entscheidung, mit der sie wegen eines Verstoßes gegen Art. 101 AEUV eine Geldbuße gegen mehrere natürliche oder juristische Personen als Gesamtschuldner verhängt, auch eine …

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