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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 102 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

Mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten ist die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Binnenmarkt oder auf einem wesentlichen Teil desselben durch ein oder mehrere Unternehmen, soweit dies dazu führen kann, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen.

Dieser Missbrauch kann insbesondere in Folgendem bestehen:

  • a) der unmittelbaren oder mittelbaren Erzwingung von unangemessenen Einkaufs- oder Verkaufspreisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen;
  • b) der Einschränkung der Erzeugung, des Absatzes oder der technischen Entwicklung zum Schaden der Verbraucher;
  • c) der Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen gegenüber Handelspartnern, wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden;
  • d) der an den Abschluss von Verträgen geknüpften Bedingung, dass die Vertragspartner zusätzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 102 AEUV verweisen

Rechtsprechung zu Art. 102 AEUV

361 Entscheidungen zitieren Art. 102 AEUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 21.09.2021 – KZR 88/20 · Kartellsenat

    Leitsatz: Trassenentgelte II 1. Wendet ein marktbeherrschendes Unternehmen, das über eine wesentliche Infrastruktureinrichtung verfügt und damit in der Lage ist, die Bedingungen des Wettbewerbs auf den nachgelagerten Märkten maßgeblich zu definieren, ein intransparentes Preisbildungssystem an, das sich einer rationalen Begründung in weiten Teilen entzieht, nicht der gesetzlichen Preisbildungssystematik …
  • BGH, Urt. v. 22.06.2021 – KZR 72/15 · Kartellsenat

    Leitsatz: Stationspreissystem III 1. Bei der Anwendung des Missbrauchsverbots nach Art. 102 AEUV auf das Preisverhalten eines marktbeherrschenden Anbieters von Schieneninfrastruktureinrichtungen sind die Wertungen der sektorspezifischen Entgeltregulierung (hier: § 14 Abs. 5 AEG aF) zu berücksichtigen (Bestätigung von BGH, Urteile vom 29. Oktober 2019 - KZR 39/19, WuW 2020, 209 - Trassenentgelte und vom 1. …
  • BGH, Urt. v. 29.10.2019 – KZR 39/19 · Kartellsenat

    Leitsatz: Trassenentgelte 1. Verstößt ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen gegen Art. 102 AEUV, sind Ansprüche auf Schadensersatz oder Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung nicht durch die Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes in der bis zum 1. September 2016 geltenden Fassung über die Kontrolle der Wegeentgelte ausgeschlossen. Ein solcher Ausschluss folgt auch nicht aus den …
  • BGH, Urt. v. 08.02.2022 – KZR 89/20 · Kartellsenat

    Leitsatz: Regionalfaktoren Das Preissystem eines marktbeherrschenden Unternehmens, das einzelne Abnehmer mit erheblichen Preisaufschlägen belastet, ohne dass dies nach dem einschlägigen sektorspezifischen Marktordnungsrecht gerechtfertigt ist, kann unabhängig davon, ob das Verhalten geeignet ist, den Wettbewerb auf dem nachgelagerten Markt zu behindern und damit den Tatbestand des Diskriminierungsverbots …
  • EuGH, Urt. v. 03.05.2011 – C-375/09 · Große Kammer

    Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów gegen Tele2 Polska sp. z o.o., devenue Netia SA. Ersuchen um Vorabentscheidung: Sąd Najwyższy - Polen. Wettbewerb - Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Art. 5 - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Zuständigkeit der Wettbewerbsbehörden der …

  • EuGH, Urt. v. 03.03.2011 – C-437/09 · Erste Kammer

    AG2R Prévoyance gegen Beaudout Père et Fils SARL. Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunal de grande instance de Périgueux - Frankreich. Wettbewerb - Art. 101 AEUV, 102 AEUV und 106 AEUV - Zusatzkrankenversicherung - Tarifvertrag - Pflichtmitgliedschaft bei einer bestimmten Versicherungseinrichtung …

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