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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 103 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) Die zweckdienlichen Verordnungen oder Richtlinien zur Verwirklichung der in den Artikeln 101 und 102 niedergelegten Grundsätze werden vom Rat auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments beschlossen.

(2) Die in Absatz 1 vorgesehenen Vorschriften bezwecken insbesondere,

  • a) die Beachtung der in Artikel 101 Absatz 1 und Artikel 102 genannten Verbote durch die Einführung von Geldbußen und Zwangsgeldern zu gewährleisten;
  • b) die Einzelheiten der Anwendung des Artikels 101 Absatz 3 festzulegen; dabei ist dem Erfordernis einer wirksamen Überwachung bei möglichst einfacher Verwaltungskontrolle Rechnung zu tragen;
  • c) gegebenenfalls den Anwendungsbereich der Artikel 101 und 102 für die einzelnen Wirtschaftszweige näher zu bestimmen;
  • d) die Aufgaben der Kommission und des Gerichtshofs der Europäischen Union bei der Anwendung der in diesem Absatz vorgesehenen Vorschriften gegeneinander abzugrenzen;
  • e) das Verhältnis zwischen den innerstaatlichen Rechtsvorschriften einerseits und den in diesem Abschnitt enthaltenen oder aufgrund dieses Artikels getroffenen Bestimmungen andererseits festzulegen.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 103 AEUV verweisen

Rechtsprechung zu Art. 103 AEUV

15 Entscheidungen zitieren Art. 103 AEUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • EuGH, Urt. v. 14.09.2010 – C-550/07 P · Große Kammer

    Akzo Nobel Chemicals Ltd und Akcros Chemicals Ltd gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel - Wettbewerb - Beweisaufnahme - Nachprüfungsbefugnisse der Kommission - Schutz der Vertraulichkeit von Kommunikation - Beschäftigungsverhältnis zwischen einem Rechtsanwalt und einem Unternehmen - Austausch …

  • EuGH, Urt. v. 16.03.2023 – C-449/21 · Zweite Kammer

    Towercast SASU gegen Autorité de la concurrence und Ministère de l’Économie. Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen – Verordnung (EG) Nr. 139/2004 – Art. 21 Abs. 1 – Ausschließliche Anwendung dieser Verordnung auf unter den Begriff des …

  • EuGH, Urt. v. 26.01.2017 – C-619/13 P · Erste Kammer

    Mamoli Robinetteria SpA gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel – Kartelle – Belgischer, deutscher, französischer, italienischer, niederländischer und österreichischer Markt für Badezimmerausstattungen – Koordinierung der Verkaufspreise und Austausch sensibler Geschäftsinformationen – …

  • EuGH, Urt. v. 03.09.2024 – C-611/22 P und C-625/22 P · Große Kammer

    Illumina, Inc. und Grail LLC gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel – Wettbewerb – Zusammenschlüsse – Markt der Arzneimittelindustrie – Systeme zur Gensequenzierung – Erwerb der ausschließlichen Kontrolle über die Grail LLC durch die Illumina Inc. – Verordnung (EG) Nr. 139/2004 – Art. 22 – …

  • EuG, Urt. v. 13.07.2022 – T-227/21 · Dritte erweiterte Kammer

    Illumina, Inc. gegen Europäische Kommission. Wettbewerb – Zusammenschlüsse – Markt der Arzneimittelindustrie – Art. 22 der Verordnung EG Nr. 139/2004 – Verweisungsantrag einer Wettbewerbsbehörde, die nach den nationalen Rechtsvorschriften für die Prüfung des Zusammenschlusses nicht zuständig ist – …

  • EuG, Urt. v. 30.03.2022 – T-324/17 · Vierte erweiterte Kammer

    SAS Cargo Group A/S u. a. gegen Europäische Kommission. Wettbewerb – Kartelle – Luftfrachtmarkt – Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV, Art. 53 des EWR-Abkommens und Art. 8 des Abkommens zwischen der Gemeinschaft und der Schweiz über den Luftverkehr festgestellt wird – …

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