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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 106 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) Die Mitgliedstaaten werden in Bezug auf öffentliche Unternehmen und auf Unternehmen, denen sie besondere oder ausschließliche Rechte gewähren, keine den Verträgen und insbesondere den Artikeln 18 und 101 bis 109 widersprechende Maßnahmen treffen oder beibehalten.

(2) Für Unternehmen, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind oder den Charakter eines Finanzmonopols haben, gelten die Vorschriften der Verträge, insbesondere die Wettbewerbsregeln, soweit die Anwendung dieser Vorschriften nicht die Erfüllung der ihnen übertragenen besonderen Aufgabe rechtlich oder tatsächlich verhindert. Die Entwicklung des Handelsverkehrs darf nicht in einem Ausmaß beeinträchtigt werden, das dem Interesse der Union zuwiderläuft.

(3) Die Kommission achtet auf die Anwendung dieses Artikels und richtet erforderlichenfalls geeignete Richtlinien oder Beschlüsse an die Mitgliedstaaten.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 106 AEUV verweisen

Rechtsprechung zu Art. 106 AEUV

127 Entscheidungen zitieren Art. 106 AEUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 06.10.2015 – KZR 17/14 · Kartellsenat

    Leitsatz: Zentrales Verhandlungsmandat 1. § 30 Abs. 2a GWB ist mit Art. 106 Abs. 2 AEUV vereinbar. 2. Der flächendeckende und diskriminierungsfreie Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften ist eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne des Unionsrechts. 3. Der Gesetzgeber hat die Presseverlage und Presse-Grossisten sowie ihre Vereinigungen damit betraut, den flächendeckenden …
  • BGH, Urt. v. 24.03.2016 – I ZR 263/14 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Kreiskliniken Calw 1. Die allein die öffentliche Hand treffende Pflicht zur Aufrechterhaltung eines Krankenhausbetriebs auch im Fall seiner Unwirtschaftlichkeit rechtfertigt es, die medizinische Versorgung durch ein öffentliches Krankenhaus als dem staatlichen Defizitausgleich zugängliche Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne von Art. 106 Abs. 2 AEUV anzusehen. 2. Die …
  • BVerfG, Beschl. v. 28.08.2014 – 2 BvR 2639/09 · 2. Senat 3. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Handhabung der Vorlagepflicht an den EuGH nach Art 267 AEUV - hier: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen fachgerichtliche Anwendung des Art 86 Abs 2 EG / Art 106 Abs 2 AEUV auf abfallrechtlichen Sachverhalt …

  • BVerfG, Beschl. v. 18.08.2020 – 1 BvQ 82/20 · 1. Senat 1. Kammer

    Erfolgloser Eilantrag eines mittelbar überwiegend in kommunaler Hand liegenden, privatrechtlich organisierten Unternehmens gegen das Kohleausstiegsgesetz - mangelnde Grundrechtsfähigkeit - kein Anlass für eine abweichende Beurteilung der Grundrechtsberechtigung von staatlichen oder …

  • BGH, Beschl. v. 08.03.2016 – KZR 17/14 · Kartellsenat

    Kartellzivilprozess: Umfang der Garantie des rechtlichen Gehörs im gerichtlichen Verfahren; Anwendbarkeit der gesetzlichen Regelung über Branchenvereinbarungen zwischen Presseverlagen und Presse-Grossisten; Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für eine solche Regelung

  • BVerwG, Urt. v. 28.11.2019 – 7 C 10/18 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Die diskriminierungsfreie und transparente Vergabe von Entsorgungsleistungen wird durch die Fortsetzung einer Bestandssammlung weder im Vorfeld der Vergabeentscheidung erheblich erschwert noch nach der Erteilung des Entsorgungsauftrages an einen Dritten im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 KrWG unterlaufen. Anders als bei neu hinzutretenden gewerblichen Sammlungen hat sich der …

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