Bundesrecht
Gesetz über die Vermittlung und Begleitung der Adoption und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern (AdVermiG)
Amtliche Fassung, Stand 21.06.2021. 37 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- § 1Adoptionsvermittlung
- § 2Adoptionsvermittlungsstellen
- § 2aInternationales Adoptionsverfahren; Vermittlungsgebot
- § 2bUnbegleitete Auslandsadoption
- § 2cGrundsätze der internationalen Adoptionsvermittlung
- § 2dBescheinigung über ein internationales Vermittlungsverfahren
- § 3Persönliche und fachliche Eignung der Mitarbeiter
- § 4Anerkennung als Adoptionsvermittlungsstelle
- § 4aVerfahren bei der Schließung einer Adoptionsvermittlungsstelle
- § 5Vermittlungsverbote
- § 6Adoptionsanzeigen
- § 7Anspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes im Inland; Umfang der Prüfung
- § 7aSachdienliche Ermittlungen bei der Adoption eines Kindes im Inland
- § 7bAnspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland
- § 7cLänderspezifische Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland
- § 7dBescheinigung für im Ausland lebende Adoptionsbewerber
- § 7eMitwirkungspflicht der Adoptionsbewerber
- § 8Beginn der Adoptionspflege
- § 8aInformationsaustausch oder Kontakt vor und nach der Adoption
- § 8bAnspruch der abgebenden Eltern auf allgemeine Informationen über das Kind und seine Lebenssituation nach der Adoption
- § 9Anspruch auf Adoptionsbegleitung
- § 9aVerpflichtende Beratung bei Stiefkindadoption
- § 9bÖrtliche Adoptionsvermittlungsstelle; Pflichtaufgaben
- § 9cVermittlungsakten
- § 9dDurchführungsbestimmungen
- § 9eDatenschutz
- § 10Unterrichtung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes
- § 11Aufgaben der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes
- § 12(weggefallen)
- § 13Ausstattung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes
- § 13aErsatzmutter
- § 13bErsatzmuttervermittlung
- § 13cVerbot der Ersatzmuttervermittlung
- § 13dAnzeigenverbot
- § 14Bußgeldvorschriften
- § 14a(weggefallen)
- § 14bStrafvorschriften gegen Ersatzmuttervermittlung
- § 15Anzuwendendes Recht
- § 16Bericht
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