Das Kind darf erst dann zur Eingewöhnung bei den Adoptionsbewerbern in Pflege gegeben werden (Adoptionspflege), wenn feststeht, dass die Adoptionsbewerber für die Annahme des Kindes geeignet sind.
AdVermiG · Gesetz über die Vermittlung und Begleitung der Adoption und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern
§ 8 AdVermiG – Beginn der Adoptionspflege
Amtliche Fassung, Stand 21.06.2021.
Verweise
Vorschriften, die auf § 8 AdVermiG verweisen
- § 9 AdVermiG – Anspruch auf Adoptionsbegleitung
Rechtsprechung zu § 8 AdVermiG
Eine Entscheidung zitiert § 8 AdVermiG.
BVerwG, Urt. v. 26.10.2010 – 1 C 16/09 · 1. Senat
Leitsatz: 1. Die Erteilung eines Visums zum Zwecke der Adoption eines Kindes aus einem Staat, der dem Haager Adoptionsübereinkommen nicht beigetreten ist, richtet sich nach § 6 Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG (juris: AufenthG 2004). 2. Wird zu diesem Zweck ein Einreisevisum beantragt, liegt ein "begründeter Fall" im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG grundsätzlich nur vor, wenn das im …