Ein internationales Adoptionsverfahren ist untersagt, wenn es ohne die Vermittlung durch eine Adoptionsvermittlungsstelle (§ 2a Absatz 4) durchgeführt werden soll.
AdVermiG · Gesetz über die Vermittlung und Begleitung der Adoption und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern
§ 2b AdVermiG – Unbegleitete Auslandsadoption
Amtliche Fassung, Stand 21.06.2021.
Verweise
Vorschriften, die auf § 2b AdVermiG verweisen
- § 16 AdVermiG – Bericht
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