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Zitierfest

Bundesrecht

Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG)

Amtliche Fassung, Stand 08.12.2025. 42 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. § 1Anwendungsbereich
  2. § 2Verbraucherschlichtungsstelle
  3. § 3Träger der Verbraucherschlichtungsstelle
  4. § 4Zuständigkeit von Verbraucherschlichtungsstellen
  5. § 5Verfahrensordnung
  6. § 6Streitmittler
  7. § 7Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Streitmittlers
  8. § 8Amtsdauer und Abberufung des Streitmittlers
  9. § 9Beteiligung von Verbraucherverbänden und Unternehmerverbänden
  10. § 10Informationspflichten der Verbraucherschlichtungsstelle
  11. § 11Form von Mitteilungen
  12. § 12Verfahrenssprache
  13. § 13Vertretung
  14. § 14Ablehnungsgründe
  15. § 15Beendigung des Verfahrens auf Wunsch der Parteien
  16. § 16Unterrichtung der Parteien
  17. § 17Rechtliches Gehör
  18. § 18Mediation
  19. § 19Schlichtungsvorschlag
  20. § 20Verfahrensdauer
  21. § 21Abschluss des Verfahrens
  22. § 22Verschwiegenheit
  23. § 23Entgelt
  24. § 24Anerkennung
  25. § 25Antrag auf Anerkennung und Mitteilung von Änderungen
  26. § 26Widerruf der Anerkennung
  27. § 27Zuständige Behörde
  28. § 28Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen
  29. § 29Errichtung der Universalschlichtungsstelle des Bundes
  30. § 30Zuständigkeit und Verfahren der Universalschlichtungsstelle des Bundes
  31. § 31Gebühr
  32. § 32Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung und Mitteilungspflichten der zuständigen Behörden und Aufsichtsbehörden
  33. § 33Liste der Verbraucherschlichtungsstellen sowie Zugang zur Liste der Europäischen Kommission
  34. § 34Berichtspflichten und Auskunftspflichten der Verbraucherschlichtungsstelle
  35. § 35Verbraucherschlichtungsbericht
  36. § 36Allgemeine Informationspflicht
  37. § 37Informationen nach Entstehen der Streitigkeit
  38. § 38Zusammenarbeit mit ausländischen Streitbeilegungsstellen
  39. § 39(weggefallen)
  40. § 40Unterstützung von Verbrauchern bei grenzübergreifenden Streitigkeiten
  41. § 41Bußgeldvorschriften
  42. § 42Verordnungsermächtigung
  43. § 43Projektförderung, Forschungsvorhaben, Bericht

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