Führt der Streitmittler nach der Verfahrensordnung der Verbraucherschlichtungsstelle eine Mediation durch, so sind die Vorschriften des Mediationsgesetzes mit Ausnahme des § 2 Absatz 1 des Mediationsgesetzes ergänzend anzuwenden.
VSBG · Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen
§ 18 VSBG – Mediation
Amtliche Fassung, Stand 08.12.2025.
Verweise
Vorschriften, die auf § 18 VSBG verweisen
- § 28 VSBG – Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen