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Zitierfest

VSBG · Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen

§ 18 VSBG – Mediation

Amtliche Fassung, Stand 08.12.2025.

Führt der Streitmittler nach der Verfahrensordnung der Verbraucherschlichtungsstelle eine Mediation durch, so sind die Vorschriften des Mediationsgesetzes mit Ausnahme des § 2 Absatz 1 des Mediationsgesetzes ergänzend anzuwenden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 18 VSBG verweisen

  • § 28 VSBG – Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen