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Zitierfest

UVPG · Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 22 UVPG – Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Ändert der Vorhabenträger im Laufe des Verfahrens die Unterlagen, die nach § 19 Absatz 2 auszulegen sind, so ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich. Die Äußerungsfrist nach § 18 Absatz 1 Satz 4 kann angemessen verkürzt werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist auf die Änderungen zu beschränken. Hierauf weist die zuständige Behörde in der Bekanntmachung hin.

(2) Die zuständige Behörde soll von einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit absehen, wenn zusätzliche erhebliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen nicht zu besorgen sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn solche Umweltauswirkungen durch die vom Vorhabenträger vorgesehenen Vorkehrungen ausgeschlossen werden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 22 UVPG verweisen

  • § 42 UVPG – Beteiligung der Öffentlichkeit
  • § 54 UVPG – Benachrichtigung eines anderen Staates
  • § 56 UVPG – Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben
  • Art. 78a BayVwVfG – Anwendung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Rechtsprechung zu § 22 UVPG

23 Entscheidungen zitieren § 22 UVPG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 24.10.2025 – 10 CN 3.25 · 10. Senat

    Leitsatz: 1. Die bayerische Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung vom 22. Dezember 2020 in der Fassung vom 22. November 2022 (Ausführungsverordnung Düngeverordnung - AVDüV) beruht nicht auf einer wirksamen Ermächtigungsgrundlage und verstößt deshalb gegen höherrangiges Recht. 2. Die Ermächtigungsgrundlage für die Ausführungsverordnung Düngeverordnung, § …
  • BVerwG, Urt. v. 27.03.2025 – 7 A 3.24 · 7. Senat

    Leitsatz: Als Ersatzmaßnahmen im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 3 BNatSchG sind solche Maßnahmen geeignet, die sich in ihrer Wirkung auf die Funktionen des durch den Eingriff betroffenen Naturraums erstrecken. Daher kommen auch in einem benachbarten Naturraum verwirklichte Ersatzmaßnahmen als Kompensationsmaßnahmen in Betracht, die geeignet sind, die beeinträchtigten Funktionen des betroffenen Naturraums zu …
  • BayVGH, Urt. v. 13.07.2026 – 8 A 23.40029, 8 A 23.40030, 8 A 23.40031 · 8. Senat

    straßenrechtliche Planfeststellung, dreistreifiger Ausbau einer Bundesstraße, Öffentlichkeitsbeteiligung (hier: nachträglicher Fachbeitrag zur Berücksichtigung der globalen Klimawirkungen), Planrechtfertigung, Gebot gerechter Abwägung, landwirtschaftliches Begleitwegenetz, Alternativenprüfung …

  • BayVGH, Urt. v. 13.07.2026 – 8 A 23.40035, 8 A 23.40036 · 8. Senat

    Coronavirus, SARS-CoV-2, straßenrechtliche Planfeststellung, dreistreifiger Ausbau einer Bundesstraße, Öffentlichkeitsbeteiligung (hier: nachträglicher Fachbeitrag zur Berücksichtigung der globalen Klimawirkungen), Planrechtfertigung, Gebot gerechter Abwägung, landwirtschaftliches Begleitwegenetz …

  • BayVGH, Beschl. v. 29.07.2024 – 22 AS 24.40016 · 22. Senat

    Planfeststellung für Gesamtausbaumaßnahme München West

  • BVerwG, Beschl. v. 24.07.2019 – 4 B 1/18, 4 VR 2/18, 4 B 1/18, 4 VR 2/18 · 4. Senat

    Kein Anspruch auf weitere Betriebseinschränkungen für Flugzeuge der Wirbelschleppenkategorie "Heavy" auf der Landebahn Nordwest des Flughafens Frankfurt Main

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