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Zitierfest

StPO · Strafprozeßordnung

§ 297 StPO – Einlegung durch den Verteidiger

Amtliche Fassung, Stand 20.03.2026.

Für den Beschuldigten kann der Verteidiger, jedoch nicht gegen dessen ausdrücklichen Willen, Rechtsmittel einlegen.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 297 StPO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 297 StPO? Zitiere den Wortlaut.“

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