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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 155 SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Der Vorsitzende kann seine Aufgaben nach den §§ 104, 106 bis 108 und 120 einem Berufsrichter des Senats übertragen.

(2) Der Vorsitzende entscheidet, wenn die Entscheidung im vorbereitenden Verfahren ergeht,

  • 1. über die Aussetzung und das Ruhen des Verfahrens;
  • 2. bei Zurücknahme der Klage oder der Berufung, Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch oder Anerkenntnis des Anspruchs, auch über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe;
  • 3. bei Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache, auch über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe;
  • 4. über den Streitwert;
  • 5. über Kosten.

In dringenden Fällen entscheidet der Vorsitzende auch über den Antrag nach § 86b Abs. 1 oder 2.

(3) Im Einverständnis der Beteiligten kann der Vorsitzende auch sonst anstelle des Senats entscheiden.

(4) Ist ein Berichterstatter bestellt, so entscheidet dieser anstelle des Vorsitzenden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 155 SGG verweisen

Rechtsprechung zu § 155 SGG

97 Entscheidungen zitieren § 155 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 27.09.2022 – B 7/14 AS 59/21 R · 7. Senat

    Leitsatz: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II sind als höchstpersönliche Ansprüche grundsätzlich nicht vererblich.
  • BSG, Urt. v. 16.07.2019 – B 12 KR 6/18 R · 12. Senat

    Leitsatz: 1. Die Zuständigkeit der DRV Bund (Clearingstelle) für das obligatorische Statusfeststellungsverfahren in Fällen der Beschäftigung des Ehegatten, Lebenspartners oder eines Abkömmlings wird mit der Meldung des Arbeitgebers über den Beginn einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder den Wechsel der Einzugsstelle begründet, ohne dass es eines Antrags der zuständigen Einzugsstelle bedarf. 2. …
  • BSG, Urt. v. 29.01.2019 – B 2 U 5/18 R · 2. Senat

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts - Ermessensfehler: unzulässige Entscheidung des konsentierten Einzelrichters gem § 155 Abs 3 und 4 SGG - Begründung der abweisenden Entscheidung des Einzelrichters: alleiniges Abstellen auf …

  • BSG, Urt. v. 12.12.2018 – B 6 KA 50/17 R · 6. Senat

    Leitsatz: Ermächtigte Krankenhausärzte können auf der Grundlage einer allein von der Kassenärztlichen Vereinigung erlassenen Bereitschaftsdienstordnung nicht verpflichtet werden, am Notdienst teilzunehmen.
  • BSG, Urt. v. 07.08.2014 – B 13 R 37/13 R · 13. Senat

    Entscheidung durch Einzelrichter bei Rechtssachen von grundsätzlicher Bedeutung oder im Fall einer Divergenz - gleichzeitige Erziehung - Verlängerung der Kindererziehungszeiten über den Tod des Versicherten hinaus

  • BSG, Beschl. v. 13.02.2014 – B 4 AS 359/13 B · 4. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - ordnungsgemäße Besetzung des Berufungsgerichts - Entscheidung durch den Berichterstatter - Einverständnis

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