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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 106 SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Der Vorsitzende hat darauf hinzuwirken, daß Formfehler beseitigt, unklare Anträge erläutert, sachdienliche Anträge gestellt, ungenügende Angaben tatsächlicher Art ergänzt sowie alle für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgegeben werden.

(2) Der Vorsitzende hat bereits vor der mündlichen Verhandlung alle Maßnahmen zu treffen, die notwendig sind, um den Rechtsstreit möglichst in einer mündlichen Verhandlung zu erledigen.

(3) Zu diesem Zweck kann er insbesondere

  • 1. um Mitteilung von Urkunden sowie um Übermittlung elektronischer Dokumente ersuchen,
  • 2. Krankenpapiere, Aufzeichnungen, Krankengeschichten, Sektions- und Untersuchungsbefunde sowie Röntgenbilder beiziehen,
  • 3. Auskünfte jeder Art einholen,
  • 4. Zeugen und Sachverständige in geeigneten Fällen vernehmen oder, auch eidlich, durch den ersuchten Richter vernehmen lassen,
  • 5. die Einnahme des Augenscheins sowie die Begutachtung durch Sachverständige anordnen und ausführen,
  • 6. andere beiladen,
  • 7. einen Termin anberaumen, das persönliche Erscheinen der Beteiligten hierzu anordnen und den Sachverhalt mit diesen erörtern.

(4) Für die Beweisaufnahme gelten die §§ 116, 118 und 119 entsprechend.

Verweise

Vorschriften, die auf § 106 SGG verweisen

Rechtsprechung zu § 106 SGG

272 Entscheidungen zitieren § 106 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Beschl. v. 28.02.2022 – B 7/14 AS 325/21 B · 7. Senat

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungsanforderungen - Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - mehrfach begründete Entscheidung - mögliche Fehler der Rechtsanwendung im Einzelfall - Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage - verfahrensrechtliche …

  • BSG, Beschl. v. 16.02.2017 – B 9 V 48/16 B · 9. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Untersuchungsgrundsatz - Darlegung der Verfahrens- und Prozessgeschichte sowie des tatsachengerichtlich festgestellten Sachverhalts - Vernehmung medizinischer Laien zu Krankheitssymptomen - abweichende Einschätzungen von …

  • BSG, Urt. v. 06.04.2011 – B 4 AS 119/10 R · 4. Senat

    Leitsatz: Die auf eine endgültige Leistungsbewilligung gerichtete kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage ist nicht grundsätzlich unzulässig, wenn im Verwaltungsakt vorläufige Leistungen bewilligt worden sind.
  • BSG, Beschl. v. 21.07.2010 – B 7 AL 60/10 B · 7. Senat

    (sozialgerichtliches Verfahren - Vertretungszwang vor dem BSG - Prozessbevollmächtigter - Unzulässigkeit der Bezugnahme auf Schriftsätze der Beteiligten - keine Aufklärungspflicht des Vorsitzenden über Formfehler - keine Kostenfreiheit bei Streit über Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB 3)

  • BSG, Beschl. v. 18.10.2023 – B 9 V 9/23 B · 9. Senat

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales Entschädigungsrecht - Beschädigtenrente - Verlängerung der Antragsfrist - Hinderung an der Antragstellung ohne Verschulden - minderjähriges Opfer sexueller Gewalt - fehlendes Verschulden bis zur Volljährigkeit - …

  • BSG, Beschl. v. 25.08.2022 – B 5 R 11/22 B · 5. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - gerügter Besetzungsfehler - Geschäftsverteilungsplan - Divergenz - grundsätzliche Bedeutung - Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - eigener Willensentschluss

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