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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 110a SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Die mündliche Verhandlung kann in geeigneten Fällen und soweit ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen als Videoverhandlung stattfinden. Eine mündliche Verhandlung findet als Videoverhandlung statt, wenn an ihr mindestens ein Verfahrensbeteiligter per Bild- und Tonübertragung teilnimmt. Verfahrensbeteiligte nach dieser Vorschrift sind die Beteiligten, ihre Bevollmächtigten und Beistände.

(2) Das Gericht kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten oder von Amts wegen die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung für einen Verfahrensbeteiligten, mehrere oder alle Verfahrensbeteiligte gestatten. Die Ablehnung eines Antrags auf Teilnahme per Bild- und Tonübertragung ist kurz zu begründen.

(3) Das Gericht kann auf Antrag oder von Amts wegen die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung für einen Zeugen oder einen Sachverständigen gestatten. Das Antragsrecht steht den Verfahrensbeteiligten, Zeugen und Sachverständigen zu. Absatz 1 gilt entsprechend.

(4) Den Verfahrensbeteiligten und Dritten ist es untersagt, die Übertragung aufzuzeichnen. Hierauf sind sie zu Beginn der Verhandlung hinzuweisen. Das Gericht kann die Videoverhandlung oder die Bild- und Tonübertragung nach Absatz 3 für die Zwecke des § 160a der Zivilprozessordnung ganz oder teilweise aufzeichnen. Über Beginn und Ende der Aufzeichnung hat das Gericht die Verfahrensbeteiligten und im Falle von Absatz 3 auch die Zeugen und Sachverständigen zu informieren.

(5) Entscheidungen nach dieser Vorschrift sind unanfechtbar.

(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend für § 106 Absatz 3 Nummer 7 und § 73a Absatz 1 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 118 Absatz 1 Satz 3 der Zivilprozessordnung.

Verweise

Vorschriften, die auf § 110a SGG verweisen

Rechtsprechung zu § 110a SGG

16 Entscheidungen zitieren § 110a SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • LSG Bayern, Beschl. v. 10.03.2026 – L 12 RF 16/25 · 12. Senat

    Leitsatz: Eine Entschädigung des Beteiligten, dessen persönliches Erscheinen angeordnet worden ist, nach dem JVEG setzt ein Erscheinen am Gerichtstermin voraus. Als persönliches Erscheinen gilt auch die nach § 110a Abs. 2 S. 1 SGG gestattete Teilnahme per Bild- und Tonübertragung. Liegt eine Anordnung des persönlichen Erscheinens sowie eine Gestattung zur Teilnahme per Bild- und Tonübertragung an einem …
  • BSG, Beschl. v. 28.06.2022 – B 7/14 KG 1/21 R · 7. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - mündliche Verhandlung - Antrag auf Teilnahme per Videokonferenz

  • BSG, Beschl. v. 09.03.2022 – B 7/14 AS 333/21 B · 7. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Anspruch auf rechtliches Gehör - mündliche Verhandlung in Abwesenheit eines Beteiligten - Antrag auf Ermöglichung der Teilnahme durch Übertragung der Verhandlung in Bild und Ton an einen anderen Ort - keine Entscheidung …

  • BSG, Beschl. v. 13.12.2022 – B 12 R 6/22 B · 12. Senat

    Leitsatz: Die Ablehnung eines Antrags auf Videoübertragung erst in der mündlichen Verhandlung verletzt nicht den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn der rechtskundig vertretene Antragsteller ordnungsgemäß geladen worden ist und den Antrag erst kurz vor der Verhandlung und ohne Angabe von Gründen gestellt hat.
  • BSG, Beschl. v. 29.03.2022 – B 8 SO 1/22 BH · 8. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Durchführung der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit eines Beteiligten - Vorliegen eines erheblichen Grundes für eine Terminsverlegung - Coronapandemie - Anspruch auf …

  • BSG, Beschl. v. 04.11.2021 – B 9 SB 76/20 B · 9. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Teilnahme an der mündlichen Verhandlung per Videoübertragung - Rüge der mangelnden Qualität und Akustik der Übertragung unmittelbar in der Verhandlung - Gestattung der Videoteilnahme - Gestattungsbeschluss - rechtzeitiger Zugang vor der mündlichen …

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