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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 165 SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

Für die Revision gelten die Vorschriften über die Berufung entsprechend, soweit sich aus diesem Unterabschnitt nichts anderes ergibt. § 153 Abs. 2 und 4 sowie § 155 Abs. 2 bis 4 finden keine Anwendung.

Rechtsprechung zu § 165 SGG

171 Entscheidungen zitieren § 165 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 26.03.2014 – B 10 EG 2/13 R · 10. Senat

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Zwillingsgeburt - allein sorgeberechtigter Elternteil - Anrechnung von Mutterschaftsgeld - Anrechnung des Erhöhungsbetrags für Mehrlingsgeburt - selbstständige und nichtselbstständige Arbeit - zusätzlich erzieltes Einkommen - Bemessungszeitraum - sozialgerichtliches …

  • BSG, Urt. v. 12.06.2013 – B 14 AS 68/12 R · 14. Senat

    Leitsatz: Die Kostenquote für die Erstattung von Kosten des Vorverfahrens ist nach dem Verhältnis von tatsächlichem Erfolg zu dem durch die Erhebung des Widerspruchs angestrebten Erfolg zu bilden.
  • BSG, Urt. v. 24.09.2020 – B 9 SB 4/19 R · 9. Senat

    Leitsatz: 1. Ein Widerspruch ist auch dann erfolgreich, wenn sich im Widerspruchsverfahren die Sachlage zugunsten des Widerspruchsführers ändert und deshalb eine für ihn günstige Entscheidung ergeht. 2. Die Möglichkeit, kostenfrei ein Neufeststellungsverfahren auf Festsetzung eines höheren Grades der Behinderung durchzuführen, steht der Erstattung der Kosten eines erfolgreichen Widerspruchsverfahrens nicht …
  • BSG, Beschl. v. 13.12.2016 – B 4 AS 14/15 R · 4. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revision - Erledigungserklärung - Kostenentscheidung des Gerichts - billiges Ermessen - Erfolgsaussichten - Zulässigkeit der Berufung - Beschwerdewert über 750 Euro - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufrechnungsbescheid - Bezugnahme auf Bewilligungsbescheid - …

  • BSG, Beschl. v. 29.10.2015 – B 12 KR 11/15 C · 12. Senat

    Leitsatz: Eine bereits vor dem Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe erhobene Anhörungsrüge ist unzulässig.
  • BSG, Urt. v. 25.01.2011 – B 5 R 14/10 R · 5. Senat

    Leitsatz: Teilt der Rentenversicherungsträger mit, dass der "Nachzahlungsbetrag" nunmehr ungekürzt ausgezahlt werde, trifft er damit keine Regelung zur Verzinsung (Abgrenzung von BSG vom 11.9.1980 - 5 RJ 108/79).

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