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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 168 SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

Klageänderungen und Beiladungen sind im Revisionsverfahren unzulässig. Dies gilt nicht für die Beiladung der Bundesrepublik Deutschland in Angelegenheiten des Sozialen Entschädigungsrechts oder des Soldatenentschädigungsrechts nach § 75 Abs. 1 Satz 2 und, sofern der Beizuladende zustimmt, für Beiladungen nach § 75 Abs. 2.

Rechtsprechung zu § 168 SGG

158 Entscheidungen zitieren § 168 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 18.01.2011 – B 4 AS 99/10 R · 4. Senat

    Leitsatz: Die Weitergewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II nach Beendigung des Bewilligungszeitraums erfordert einen Fortzahlungsantrag.
  • BSG, Urt. v. 30.03.2017 – B 2 U 15/15 R · 2. Senat

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung - sachlicher Zusammenhang - Weg zur Toilette - Ausklang - geselliges Beisammensein an der Hotelbar nach dem offiziellen Abschluss - erforderliches Einvernehmen mit der Unternehmensleitung - …

  • BSG, Urt. v. 14.12.2011 – B 6 KA 33/10 R · 6. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung der Krankenkassenverbände und der betreffenden Kassenärztlichen Vereinigung bei Beschlüssen der Zulassungsgremien (hier Berufungsausschuss) - Nachholung im Revisionsverfahren - Medizinisches Versorgungszentrum - ärztlicher Leiter - eigene …

  • BSG, Urt. v. 18.05.2011 – B 3 KR 7/10 R · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Auch bei erwachsenen Versicherten kann die Versorgung mit einem Rollstuhl-Bike in die Leistungspflicht der Krankenkassen fallen, wenn das Hilfsmittel zur Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung oder zum Behinderungsausgleich (Erschließung des Nahbereichs unter zumutbaren Bedingungen) erforderlich ist (Abgrenzung zu BSG vom 16.9.1999 - B 3 KR 8/98 R = SozR 3-2500 § 33 Nr 31 - Rollstuhl-Bike …
  • BSG, Urt. v. 18.04.2024 – B 5 R 10/23 R · 5. Senat

    Leitsatz: 1. Es bestehen auch für Zeiträume bis 2011 und darüber hinaus keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass die Erziehungszeit der Mutter zugeordnet wird, wenn Eltern ein Kind gemeinsam erziehen, ohne eine übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung der Erziehungszeit abzugeben und ohne dass sich eine überwiegende Erziehung durch einen Elternteil feststellen lässt. 2. Geben gemeinsam …
  • BSG, Urt. v. 05.04.2023 – B 5 R 36/21 R · 5. Senat

    Leitsatz: 1. Nach dem deutsch-polnischen Abkommensrecht von 1975 bestimmt das polnische Rentenrecht darüber, ob und in welchem Umfang in Polen zurückgelegte Zeiten in der deutschen Rentenversicherung anerkannt werden (Bestätigung von BSG vom 12.8.1982 - 11 RA 58/81 = BSGE 54, 51 = SozR 6710 Art 4 Nr 3). 2. Bei Versicherten, die in Polen beschäftigt waren und dort zeitgleich ein Kind erzogen haben, werden …

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