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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 169 SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

Das Bundessozialgericht hat zu prüfen, ob die Revision statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet worden ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Revision als unzulässig zu verwerfen. Die Verwerfung ohne mündliche Verhandlung erfolgt durch Beschluß ohne Zuziehung der ehrenamtlichen Richter.

Verweise

Vorschriften, die auf § 169 SGG verweisen

Rechtsprechung zu § 169 SGG

1.721 Entscheidungen zitieren § 169 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 24.02.2016 – B 13 R 31/14 R · 13. Senat

    Leitsatz: Die Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm erfordert in einer Revisionsbegründung auch die Darstellung der wesentlichen Elemente des entscheidungserheblichen Lebenssachverhalts (Anschluss an BSG Urteil vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R; Abgrenzung zu BSG Beschluss vom 5.11.2014 - B 5 RE 5/14 R und Urteil vom 23.7.2015 - B 5 R 32/14 R).
  • BSG, Beschl. v. 05.11.2014 – B 5 RE 5/14 R · 5. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Zulässigkeit der Sprungrevision - Revisionsbegründung - Verfassungsmäßigkeit

  • BSG, Beschl. v. 19.12.2011 – B 12 KR 42/11 B · 12. Senat

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung einer Divergenz - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BSG, Beschl. v. 11.04.2022 – B 4 AS 8/21 R · 4. Senat

    Leitsatz: Wird dem Revisionsführer die Zustimmung des Gegners zur Sprungrevision in elektronischer Form als Datei ohne Unterschrift übermittelt, ist er gehalten, bei der Weiterleitung an das Revisionsgericht ausdrücklich auf diesen Umstand hinzuweisen und die Prüfung zu ermöglichen, ob diese elektronische Übermittlung den gesetzlichen Anforderungen entsprochen hat.
  • BSG, Beschl. v. 08.08.2019 – B 5 R 282/18 B · 5. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Verfassungswidrigkeit

  • BSG, Beschl. v. 17.06.2019 – B 5 R 92/19 B · 5. Senat

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - rechtlicher Hinweis - Rechtsanwalt - Beschwerdebegründung

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