Das Bundessozialgericht hat zu prüfen, ob die Revision statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet worden ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Revision als unzulässig zu verwerfen. Die Verwerfung ohne mündliche Verhandlung erfolgt durch Beschluß ohne Zuziehung der ehrenamtlichen Richter.
SGG · Sozialgerichtsgesetz
§ 169 SGG
Verweise
Vorschriften, die auf § 169 SGG verweisen
Rechtsprechung zu § 169 SGG
1.721 Entscheidungen zitieren § 169 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BSG, Urt. v. 24.02.2016 – B 13 R 31/14 R · 13. Senat
Leitsatz: Die Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm erfordert in einer Revisionsbegründung auch die Darstellung der wesentlichen Elemente des entscheidungserheblichen Lebenssachverhalts (Anschluss an BSG Urteil vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R; Abgrenzung zu BSG Beschluss vom 5.11.2014 - B 5 RE 5/14 R und Urteil vom 23.7.2015 - B 5 R 32/14 R).
BSG, Beschl. v. 05.11.2014 – B 5 RE 5/14 R · 5. Senat
Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Zulässigkeit der Sprungrevision - Revisionsbegründung - Verfassungsmäßigkeit
BSG, Beschl. v. 19.12.2011 – B 12 KR 42/11 B · 12. Senat
Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung einer Divergenz - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Verletzung des rechtlichen Gehörs
BSG, Beschl. v. 11.04.2022 – B 4 AS 8/21 R · 4. Senat
Leitsatz: Wird dem Revisionsführer die Zustimmung des Gegners zur Sprungrevision in elektronischer Form als Datei ohne Unterschrift übermittelt, ist er gehalten, bei der Weiterleitung an das Revisionsgericht ausdrücklich auf diesen Umstand hinzuweisen und die Prüfung zu ermöglichen, ob diese elektronische Übermittlung den gesetzlichen Anforderungen entsprochen hat.
BSG, Beschl. v. 08.08.2019 – B 5 R 282/18 B · 5. Senat
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Verfassungswidrigkeit
BSG, Beschl. v. 17.06.2019 – B 5 R 92/19 B · 5. Senat
Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - rechtlicher Hinweis - Rechtsanwalt - Beschwerdebegründung