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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 160a SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Die Nichtzulassung der Revision kann selbständig durch Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist bei dem Bundessozialgericht innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils einzulegen. Der Beschwerdeschrift soll eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des Urteils, gegen das die Revision eingelegt werden soll, beigefügt werden. Satz 3 gilt nicht, soweit nach § 65a elektronische Dokumente übermittelt werden.

(2) Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Urteils zu begründen. Die Begründungsfrist kann auf einen vor ihrem Ablauf gestellten Antrag von dem Vorsitzenden einmal bis zu einem Monat verlängert werden. In der Begründung muß die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt oder die Entscheidung, von der das Urteil des Landessozialgerichts abweicht, oder der Verfahrensmangel bezeichnet werden.

(3) Die Einlegung der Beschwerde hemmt die Rechtskraft des Urteils.

(4) Das Bundessozialgericht entscheidet unter Zuziehung der ehrenamtlichen Richter durch Beschluss; § 169 gilt entsprechend. Dem Beschluß soll eine kurze Begründung beigefügt werden; von einer Begründung kann abgesehen werden, wenn sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen. Mit der Ablehnung der Beschwerde durch das Bundessozialgericht wird das Urteil rechtskräftig. Wird der Beschwerde stattgegeben, so beginnt mit der Zustellung dieser Entscheidung der Lauf der Revisionsfrist.

(5) Liegen die Voraussetzungen des § 160 Abs. 2 Nr. 3 vor, kann das Bundessozialgericht in dem Beschluss das angefochtene Urteil aufheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 160a SGG verweisen

Rechtsprechung zu § 160a SGG

2.636 Entscheidungen zitieren § 160a SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Beschl. v. 31.07.2017 – B 1 KR 47/16 B · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Eine Rechtsfrage ist ungeachtet vorinstanzlich gestellter Beweisanträge klärungsfähig, wenn das Revisionsgericht über sie auf der Grundlage der Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz sachlich entscheiden kann, auch wenn es für die anschließende Anwendung des geklärten Rechtssatzes einer Zurückverweisung bedarf (Abgrenzung zu BVerwG vom 17.3.2000 - 8 B 287/99 = BVerwGE 111, 61). 2. Um eine …
  • BSG, Beschl. v. 17.04.2012 – B 13 R 347/11 B · 13. Senat

    Leitsatz: Bei der innerstaatlichen Berechnung der Rente nach dem europäischen Koordinationsrecht beginnt der belegungsfähige Gesamtzeitraum für die Gesamtleistungsbewertung bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahrs, selbst wenn der Versicherte erst danach nach Deutschland gekommen ist.
  • BSG, Beschl. v. 25.07.2011 – B 12 KR 114/10 B · 12. Senat

    Leitsatz: Allein die Behauptung, das BSG habe eine Rechtsfrage in Bezug auf eine bestimmte Berufsgruppe noch nicht entschieden (hier: Rentenversicherungspflicht von Ärzten als pharmazeutisch-wissenschaftliche Fachreferenten im Außendienst), genügt regelmäßig nicht zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache, selbst wenn der Einzelfall beispielgebend für eine Vielzahl von Angehörigen dieser …
  • BSG, Beschl. v. 24.01.2023 – B 7/14 AS 403/21 B · 7. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Rüge eines Verfahrensmangels - Mängel des Verwaltungsverfahrens

  • BSG, Beschl. v. 27.09.2022 – B 7/14 AS 405/21 B · 7. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - wesentliche Änderung der Prozesssituation - Unwirksamwerden der Einverständniserklärung - …

  • BSG, Beschl. v. 07.07.2022 – B 7/14 AS 197/21 B · 7. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - fehlende grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Wechsel der örtlichen Zuständigkeit nach erfolgter Leistungsbewilligung - bestandskräftiger Aufhebungsbescheid des bislang örtlich zuständigen …

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