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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 160 SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Gegen das Urteil eines Landessozialgerichts und gegen den Beschluss nach § 55a Absatz 5 Satz 1 steht den Beteiligten die Revision an das Bundessozialgericht nur zu, wenn sie in der Entscheidung des Landessozialgerichts oder in dem Beschluß des Bundessozialgerichts nach § 160a Abs. 4 Satz 1 zugelassen worden ist.

(2) Sie ist nur zuzulassen, wenn

  • 1. die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • 2. das Urteil von einer Entscheidung des Bundessozialgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht oder
  • 3. ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen kann; der geltend gemachte Verfahrensmangel kann nicht auf eine Verletzung der §§ 109 und 128 Abs. 1 Satz 1 und auf eine Verletzung des § 103 nur gestützt werden, wenn er sich auf einen Beweisantrag bezieht, dem das Landessozialgericht ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt ist.

(3) Das Bundessozialgericht ist an die Zulassung gebunden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 160 SGG verweisen

Rechtsprechung zu § 160 SGG

2.773 Entscheidungen zitieren § 160 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Beschl. v. 31.07.2017 – B 1 KR 47/16 B · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Eine Rechtsfrage ist ungeachtet vorinstanzlich gestellter Beweisanträge klärungsfähig, wenn das Revisionsgericht über sie auf der Grundlage der Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz sachlich entscheiden kann, auch wenn es für die anschließende Anwendung des geklärten Rechtssatzes einer Zurückverweisung bedarf (Abgrenzung zu BVerwG vom 17.3.2000 - 8 B 287/99 = BVerwGE 111, 61). 2. Um eine …
  • BSG, Beschl. v. 25.07.2011 – B 12 KR 114/10 B · 12. Senat

    Leitsatz: Allein die Behauptung, das BSG habe eine Rechtsfrage in Bezug auf eine bestimmte Berufsgruppe noch nicht entschieden (hier: Rentenversicherungspflicht von Ärzten als pharmazeutisch-wissenschaftliche Fachreferenten im Außendienst), genügt regelmäßig nicht zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache, selbst wenn der Einzelfall beispielgebend für eine Vielzahl von Angehörigen dieser …
  • BSG, Beschl. v. 24.01.2023 – B 7/14 AS 403/21 B · 7. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Rüge eines Verfahrensmangels - Mängel des Verwaltungsverfahrens

  • BSG, Urt. v. 27.09.2022 – B 7/14 AS 59/21 R · 7. Senat

    Leitsatz: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II sind als höchstpersönliche Ansprüche grundsätzlich nicht vererblich.
  • BSG, Beschl. v. 27.09.2022 – B 7/14 AS 405/21 B · 7. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - wesentliche Änderung der Prozesssituation - Unwirksamwerden der Einverständniserklärung - …

  • BSG, Beschl. v. 07.07.2022 – B 7/14 AS 197/21 B · 7. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - fehlende grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Wechsel der örtlichen Zuständigkeit nach erfolgter Leistungsbewilligung - bestandskräftiger Aufhebungsbescheid des bislang örtlich zuständigen …

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