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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 159 SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Das Landessozialgericht kann durch Urteil die angefochtene Entscheidung aufheben und die Sache an das Sozialgericht zurückverweisen, wenn

  • 1. dieses die Klage abgewiesen hat, ohne in der Sache selbst zu entscheiden,
  • 2. das Verfahren an einem wesentlichen Mangel leidet und auf Grund dieses Mangels eine umfangreiche und aufwändige Beweisaufnahme notwendig ist.

(2) Das Sozialgericht hat die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde gelegt ist, seiner Entscheidung zugrunde zu legen.

Rechtsprechung zu § 159 SGG

35 Entscheidungen zitieren § 159 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 14.06.2018 – B 9 SB 2/16 R · 9. Senat

    Leitsatz: Bei der Auslegung eines Klageantrags in Schwerbehindertenverfahren ist auch bei einem beantragten Mindest-Grad der Behinderung der wirkliche Wille des Prozessführenden maßgebend, sofern er sich aus Umständen ergibt, die für das Gericht und die anderen Beteiligten erkennbar sind.
  • BSG, Beschl. v. 13.11.2017 – B 13 R 152/17 B · 13. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Anordnung des persönlichen Erscheinens - Richterablehnung

  • BSG, Beschl. v. 12.01.2017 – B 9 V 58/16 B · 9. Senat

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Zurückverweisung nach § 159 SGG - Ermessen des Gerichts - Mängel bei der Zeugenvernehmung - Heranziehung eines Dolmetschers nach § 185 GVG - ausreichende Sprachkenntnisse des Zeugen - Bindung des Revisionsgerichts an …

  • BSG, Beschl. v. 25.01.2023 – B 9 V 32/22 B · 9. Senat

    (Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Obliegenheit der Gehörsverschaffung - Inanspruchnahme der Dienste eines anwesenden Dolmetschers oder einer anwesenden Dolmetscherin - Überraschungsentscheidung - Heranziehung eines nicht in die …

  • BSG, Urt. v. 31.03.2022 – B 2 U 5/20 R · 2. Senat

    Leitsatz: Der Schutzzweck der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich nicht auf rein innerkörperliche Fehlfunktionen im Sinne unwillkürlicher Vorgänge bzw autonomer, biologisch feststehender Prozesse (Schlucken, Atmen, Herztätigkeit, Verdauung, Lidschlag), sofern spezifische äußere Einwirkungen fehlen.
  • BSG, Beschl. v. 01.08.2017 – B 13 R 323/16 B · 13. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Auslegung der Urteilsformel - unterbliebene Zurückverweisung an das SG

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