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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 158 SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

Ist die Berufung nicht statthaft oder nicht in der gesetzlichen Frist oder nicht schriftlich oder nicht in elektronischer Form oder nicht zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eingelegt, so ist sie als unzulässig zu verwerfen. Die Entscheidung kann durch Beschluß ergehen. Gegen den Beschluß steht den Beteiligten das Rechtsmittel zu, das zulässig wäre, wenn das Gericht durch Urteil entschieden hätte. Die Beteiligten sind über dieses Rechtsmittel zu belehren.

Verweise

Vorschriften, die auf § 158 SGG verweisen

Rechtsprechung zu § 158 SGG

81 Entscheidungen zitieren § 158 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Beschl. v. 19.05.2021 – B 14 AS 389/20 B · 14. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verwerfung der Berufung als unzulässig - Zulassungsbedürftigkeit der Berufung - Nichtübersteigung eines Beschwerdewertes in Höhe von 750 Euro - Ermittlung des Beschwerdewertes

  • BSG, Beschl. v. 30.03.2015 – B 12 KR 102/13 B · 12. Senat

    (Nichtzulassungsbeschwerde - Verstoß der Vorinstanz gegen das Schriftformerfordernis des § 151 Abs 1 SGG - Fehlen einer eigenhändigen Unterschrift unter der Berufungsschrift - Computerfax - keine entscheidungserhebliche Divergenz bei nicht aufgestelltem Rechtssatz)

  • BSG, Beschl. v. 25.03.2021 – B 1 KR 51/20 B · 1. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verwerfung der Berufung als unzulässig durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung - Berufung gegen einen Gerichtsbescheid - Feststehen einer mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht - absoluter Revisionsgrund

  • BSG, Urt. v. 26.11.2020 – B 14 AS 56/19 R · 14. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - absoluter Revisionsgrund - unvorschriftsmäßige Gerichtsbesetzung - Verwerfung der Berufung durch Beschluss ohne ehrenamtliche Richter - Verletzung der Anhörungspflicht

  • BSG, Beschl. v. 30.10.2019 – B 14 AS 7/19 B · 14. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verwerfung der Berufung als unzulässig durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung - Ermessensentscheidung - Berufung gegen einen Gerichtsbescheid - Feststehen einer mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht - …

  • BSG, Beschl. v. 08.05.2019 – B 14 AS 86/18 B · 14. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Zulässigkeit der Berufung - Ermittlung des Beschwerdegegenstandswerts - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Meldeaufforderung - auf eine Geldleistung gerichteter Verwaltungsakt - maßgeblicher Zeitpunkt für die …

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