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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 156 SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Die Berufung kann bis zur Rechtskraft des Urteils oder des nach § 153 Abs. 4 oder § 158 Satz 2 ergangenen Beschlusses zurückgenommen werden. Die Zurücknahme nach Schluss der mündlichen Verhandlung setzt die Einwilligung des Berufungsbeklagten voraus.

(2) Die Berufung gilt als zurückgenommen, wenn der Berufungskläger das Verfahren trotz Aufforderung des Gerichts länger als drei Monate nicht betreibt. Der Berufungskläger ist in der Aufforderung auf die Rechtsfolgen hinzuweisen, die sich aus Satz 1 und gegebenenfalls aus § 197a Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 155 Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung ergeben. Das Gericht stellt durch Beschluss fest, dass die Berufung als zurückgenommen gilt.

(3) Die Zurücknahme bewirkt den Verlust des Rechtsmittels. Über die Kosten entscheidet das Gericht auf Antrag durch Beschluß.

Rechtsprechung zu § 156 SGG

31 Entscheidungen zitieren § 156 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Beschl. v. 19.10.2016 – B 14 AS 105/16 B · 14. Senat

    Leitsatz: Für die Berufungsrücknahmefiktion gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Klagerücknahmefiktion.
  • BSG, Urt. v. 26.03.2014 – B 10 EG 2/13 R · 10. Senat

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Zwillingsgeburt - allein sorgeberechtigter Elternteil - Anrechnung von Mutterschaftsgeld - Anrechnung des Erhöhungsbetrags für Mehrlingsgeburt - selbstständige und nichtselbstständige Arbeit - zusätzlich erzieltes Einkommen - Bemessungszeitraum - sozialgerichtliches …

  • BSG, Urt. v. 01.07.2010 – B 13 R 58/09 R · 13. Senat

    Leitsatz: Für die Fiktion einer Berufungsrücknahme, wenn der Kläger das Verfahren nicht betreibt, gibt es im sozialgerichtlichen Verfahren keine Rechtsgrundlage.
  • BSG, Beschl. v. 12.12.2024 – B 12 KR 39/23 B · 12. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Berufungsrücknahmefiktion - unzureichende Betreibensaufforderung - Wegfall des Rechtsschutzinteresses

  • BSG, Beschl. v. 08.12.2020 – B 4 AS 280/20 B · 4. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Rücknahmestreit über Beendigung eines Berufungsverfahrens (hier: durch Berufungsrücknahmefiktion) - Entscheidung des Gerichts - Betreibensaufforderung - Nichtvorlage der Berufungsbegründung - Wiedereinsetzung in den …

  • BSG, Beschl. v. 28.11.2019 – B 7 AY 2/18 B · 7. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Berufungsrücknahmefiktion - Untätigkeit des Berufungsklägers - Vorliegen sachlich begründeter Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses - Anforderungen an die Betreibensaufforderung

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