Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen; die Beteiligten sind dabei heranzuziehen. Es ist an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden.
SGG · Sozialgerichtsgesetz
§ 103 SGG
Verweise
Vorschriften, die auf § 103 SGG verweisen
Rechtsprechung zu § 103 SGG
1.336 Entscheidungen zitieren § 103 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BSG, Beschl. v. 28.02.2022 – B 7/14 AS 325/21 B · 7. Senat
(Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungsanforderungen - Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - mehrfach begründete Entscheidung - mögliche Fehler der Rechtsanwendung im Einzelfall - Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage - verfahrensrechtliche …
BSG, Urt. v. 14.03.2018 – B 12 KR 13/17 R · 12. Senat
Leitsatz: 1. Geschäftsführer einer GmbH, die nicht am Gesellschaftskapital beteiligt sind (sog Fremdgeschäftsführer), sind ausnahmslos abhängig beschäftigt. 2. Gesellschafter-Geschäftsführer sind aufgrund ihrer Kapitalbeteiligung nur dann selbstständig tätig, wenn sie mindestens 50 vH der Anteile am Stammkapital halten oder ihnen bei geringerer Kapitalbeteiligung nach dem Gesellschaftsvertrag eine …
BSG, Beschl. v. 16.02.2017 – B 9 V 48/16 B · 9. Senat
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Untersuchungsgrundsatz - Darlegung der Verfahrens- und Prozessgeschichte sowie des tatsachengerichtlich festgestellten Sachverhalts - Vernehmung medizinischer Laien zu Krankheitssymptomen - abweichende Einschätzungen von …
BSG, Urt. v. 23.06.2015 – B 1 KR 20/14 R · 1. Senat
Leitsatz: Der sich aus der Aufnahme des Krankenhauses in den Landes-Krankenhausplan ergebende Versorgungsauftrag bestimmt den Umfang der kraft Gesetzes bestehenden Zulassung zur Leistungserbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung außerhalb von Notfällen.
BSG, Beschl. v. 01.03.2011 – B 1 KR 112/10 B · 1. Senat
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Zurückverweisung durch Beschluss - grundsätzliche Bedeutung
BSG, Beschl. v. 20.07.2010 – B 1 KR 29/10 B · 1. Senat
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht - Beschwerdebegründung - Bezeichnung eines Beweisantrags
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„Was regelt § 103 SGG? Zitiere den Wortlaut.“