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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 102 SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Der Kläger kann die Klage bis zur Rechtskraft des Urteils zurücknehmen. Die Klagerücknahme erledigt den Rechtsstreit in der Hauptsache.

(2) Die Klage gilt als zurückgenommen, wenn der Kläger das Verfahren trotz Aufforderung des Gerichts länger als drei Monate nicht betreibt. Absatz 1 gilt entsprechend. Der Kläger ist in der Aufforderung auf die sich aus Satz 1 und gegebenenfalls aus § 197a Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 155 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung ergebenden Rechtsfolgen hinzuweisen.

(3) Ist die Klage zurückgenommen oder gilt sie als zurückgenommen, so stellt das Gericht das Verfahren auf Antrag durch Beschluss ein und entscheidet über Kosten, soweit diese entstanden sind. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Rechtsprechung zu § 102 SGG

69 Entscheidungen zitieren § 102 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Beschl. v. 05.07.2018 – B 8 SO 50/17 B · 8. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Prozessurteil - fingierte Klagerücknahme - Betreibensaufforderung - öffentliche Zustellung

  • BSG, Beschl. v. 19.10.2016 – B 14 AS 105/16 B · 14. Senat

    Leitsatz: Für die Berufungsrücknahmefiktion gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Klagerücknahmefiktion.
  • BSG, Urt. v. 01.07.2010 – B 13 R 58/09 R · 13. Senat

    Leitsatz: Für die Fiktion einer Berufungsrücknahme, wenn der Kläger das Verfahren nicht betreibt, gibt es im sozialgerichtlichen Verfahren keine Rechtsgrundlage.
  • BSG, Urt. v. 07.09.2022 – B 6 KA 11/21 R · 6. Senat

    Leitsatz: Für die Regelung in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte, nach der ein Widerspruch bei nicht fristgerechter Zahlung der Widerspruchsgebühr als zurückgenommen gilt, fehlt es an einer Ermächtigungsgrundlage.
  • BSG, Beschl. v. 11.03.2021 – B 5 R 296/20 B · 5. Senat

    Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Klagerücknahmefiktion

  • BSG, Beschl. v. 08.12.2020 – B 4 AS 280/20 B · 4. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Rücknahmestreit über Beendigung eines Berufungsverfahrens (hier: durch Berufungsrücknahmefiktion) - Entscheidung des Gerichts - Betreibensaufforderung - Nichtvorlage der Berufungsbegründung - Wiedereinsetzung in den …

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