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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 108 SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

Die Beteiligten können zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung Schriftsätze einreichen. Die Schriftsätze sind den übrigen Beteiligten von Amts wegen mitzuteilen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 108 SGG verweisen

Rechtsprechung zu § 108 SGG

11 Entscheidungen zitieren § 108 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • LSG Bayern, Urt. v. 21.05.2026 – L 17 U 267/25 · 17. Senat

    Leitsatz: 1. Zu den formellen und materiellen Voraussetzungen einer wirksamen Klagerücknahmefiktion nach § 102 Abs. 2 SGG und deren Überprüfung durch das Berufungsgericht. (Rn. 23 – 33) 2. Hat ein Gericht nur die Erledigung des Verfahrens festgestellt, liegt ein Prozessurteil vor, bei dem über die Sachanträge nicht zu entscheiden ist. Dann kann auch das Rechtsmittelgericht hier das LSG nicht in der Sache …
  • BSG, Urt. v. 26.11.2019 – B 2 U 8/18 R · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Eine bloße Illusion, Einbildung bzw Halluzination, die allein in der subjektiven Vorstellung des Verunfallten existiert, ist kein äußeres Ereignis. 2. Im Bereich psychischer Störungen sind Gesundheitsschäden durch Einordnung in eines der gängigen Diagnosesysteme unter Verwendung der dortigen Schlüssel und Bezeichnungen sowie unter Berücksichtigung der dazu herausgegebenen …
  • BSG, Urt. v. 02.05.2012 – B 11 AL 18/11 R · 11. Senat

    Leitsatz: Die Sperrzeit richtet sich nach dem Recht, das im Zeitpunkt des sie begründenden Ereignisses gegolten hat; unerheblich ist, wenn die Verwaltung erst unter Geltung des neuen Rechts entschieden hat oder dass die Sperrzeit zum Teil in diesen Zeitraum fällt (Fortführung von BSG vom 6.5.2009 - B 11 AL 10/08 R = SozR 4-4300 § 144 Nr 19).
  • BSG, Urt. v. 25.10.2023 – B 6 KA 16/22 R · 6. Senat

    Leitsatz: 1. Die landesgesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme und Kostenbeteiligung von niedergelassenen Privatärzten am ärztlichen Bereitschaftsdienst der KÄV ist rechtmäßig. 2. Das Bundesrecht der Vertragsärzte entfaltet keine Sperrwirkung gegenüber der Einbeziehung von Privatärzten in einen einheitlichen Notdienst durch das Landesberufsrecht.
  • BSG, Beschl. v. 14.02.2018 – B 14 AS 220/17 B · 14. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Verletzung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Normalfall der Beweiserhebung in der mündlichen Verhandlung - hier Übertragung der Zeugenvernehmung auf den Berichterstatter - Ablehnung einer wiederholten Zeugenvernehmung in der …

  • BSG, Beschl. v. 24.10.2013 – B 13 R 240/12 B · 13. Senat

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - vorschriftsmäßige Besetzung des Senats

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