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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 142 SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Für Beschlüsse gelten § 128 Abs. 1 Satz 1, die §§ 134 und 138, nach mündlicher Verhandlung auch die §§ 129, 132, 135 und 136 entsprechend.

(2) Beschlüsse sind zu begründen, wenn sie durch Rechtsmittel angefochten werden können oder über einen Rechtsbehelf entscheiden. Beschlüsse über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und über einstweilige Anordnungen (§ 86b) sowie Beschlüsse nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache sind stets zu begründen. Beschlüsse, die über ein Rechtsmittel entscheiden, bedürfen keiner weiteren Begründung, soweit das Gericht das Rechtsmittel aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung als unbegründet zurückweist.

(3) Ausfertigungen der Beschlüsse sind von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben.

Rechtsprechung zu § 142 SGG

44 Entscheidungen zitieren § 142 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Beschl. v. 14.02.2018 – B 14 AS 423/16 B · 14. Senat

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters - fehlende rechtzeitige Zustellung des Übertragungsbeschlusses nach § 153 Abs 5 SGG an die Beteiligten)

  • BSG, Beschl. v. 14.02.2018 – B 14 AS 426/16 B · 14. Senat

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters - fehlende rechtzeitige Zustellung des Übertragungsbeschlusses nach § 153 Abs 5 SGG an die Beteiligten)

  • BSG, Beschl. v. 10.03.2011 – B 1 KR 134/10 B · 1. Senat

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund - Verfahrensmangel - Fehlen der Entscheidungsgründe

  • BSG, Beschl. v. 06.06.2023 – B 4 AS 133/22 B · 4. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Recht auf den gesetzlichen Richter - vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Übertragung der Berufung auf den Berichterstatter - fehlender Übertragungsbeschluss - Heilung durch rügelose Einlassung

  • BSG, Beschl. v. 27.05.2020 – B 9 SB 67/19 B · 9. Senat

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Prozess- statt Sachurteil - Subsidiarität eines Feststellungsantrags - entscheidungserheblicher Zeitpunkt bei einer Klage gegen einen GdB-Herabsetzungsbescheid nach Heilungsbewährung - Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der …

  • BVerfG, Beschl. v. 09.07.2018 – 1 BvL 2/18 · 1. Senat 1. Kammer

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 229 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB V (juris: SGB 5) iVm § 226 Abs 1 S 1 SGB 5 - wirksame Fassung des Vorlagebeschlusses mangels Verkündung fraglich - mangelnde Darlegung der Entscheidungserheblichkeit sowie unzureichende Auseinandersetzung mit der …

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