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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 143 SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

Gegen die Urteile der Sozialgerichte findet die Berufung an das Landessozialgericht statt, soweit sich aus den Vorschriften dieses Unterabschnitts nichts anderes ergibt.

Rechtsprechung zu § 143 SGG

118 Entscheidungen zitieren § 143 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 13.11.2012 – B 2 U 19/11 R · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Die Verrichtung einer versicherten Tätigkeit ist rechtlich wesentlich iS der Theorie der wesentlichen Bedingung, wenn sich mit dem dadurch objektiv verursachten Schaden eine Gefahr verwirklicht hat, gegen die der jeweils erfüllte Versicherungstatbestand schützen soll. 2. Die Wegeunfallversicherung schützt nicht gegen Gefahren, die sich erst und allein aus einem Alkoholkonsum ergeben.
  • BVerfG, Beschl. v. 14.12.2010 – 1 BvR 404/10 · 1. Senat 3. Kammer

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überlange Verfahrensdauer in sozialgerichtlicher Berufungsinstanz verletzt Betroffene in Grundrecht aus Art 19 Abs 4 S 1 GG - Strengere Pflicht zur Verfahrensförderung mit zunehmender Dauer des Gesamtverfahrens

  • BSG, Beschl. v. 12.07.2012 – B 14 AS 31/12 B · 14. Senat

    Leitsatz: 1. Eine ursprünglich statthafte Berufung gegen einen Gerichtsbescheid wird unzulässig, wenn der Gegner einen zulässigen Antrag auf Durchführung der mündlichen Verhandlung beim Sozialgericht stellt. 2. Steht mit dem Antrag auf mündliche Verhandlung gegen einen Gerichtsbescheid durch einen Beteiligten fest, dass in der Sache noch eine mündliche Verhandlung vor dem Sozialgericht stattfinden wird …
  • BSG, Urt. v. 29.11.2011 – B 2 U 27/10 R · 2. Senat

    Leitsatz: Solange ein Versicherter seine Rechte nach dem SGB 7 selbst wahrnimmt, ist ein Haftungsprivilegierter nicht befugt, Rechte des Versicherten im eigenen Namen geltend zu machen.
  • BSG, Beschl. v. 10.11.2011 – B 8 SO 12/11 B · 8. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - keine Umdeutung eines unzulässigen Rechtsmittels in zulässiges Rechtsmittel <hier: Berufung in Nichtzulassungsbeschwerde> - keine Zulassung der Berufung außerhalb des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens - …

  • BSG, Urt. v. 25.01.2011 – B 5 R 14/10 R · 5. Senat

    Leitsatz: Teilt der Rentenversicherungsträger mit, dass der "Nachzahlungsbetrag" nunmehr ungekürzt ausgezahlt werde, trifft er damit keine Regelung zur Verzinsung (Abgrenzung von BSG vom 11.9.1980 - 5 RJ 108/79).

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