Stadtrecht Regensburg
Jugendamtssatzung der Stadt Regensburg (RgbJugendamtS)
Satzung für das Jugendamt zur Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe in der Stadt Regensburg (Jugendamtssatzung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.05.1996. 12 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Bezeichnungen, Aufgaben und Gliederung des Jugendamts
- § 2Verwaltung des Jugendamts
- § 3Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
- § 4Wahl und Bestellung der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
- § 5Aufgaben des Jugendhilfeausschusses
- § 6Sitzungen, Beschlussfähigkeit, Öffentlichkeit
- § 7Form der Beschlussfassung
- § 8Unterausschüsse
- § 9Aufwandsentschädigung
- § 10Jugendhilfeplanung
- § 11Inkrafttreten
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„Was regelt § 1 RgbJugendamtS? Zitiere den Wortlaut.“