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Zitierfest

PatG · Patentgesetz

§ 132 PatG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Im Einspruchsverfahren (§§ 59 bis 62) erhält der Patentinhaber auf Antrag unter entsprechender Anwendung der §§ 114 bis 116 der Zivilprozeßordnung und des § 130 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 4 und 5 Verfahrenskostenhilfe. Hierbei ist nicht zu prüfen, ob die Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

(2) Absatz 1 Satz 1 ist auf den Einsprechenden und den gemäß § 59 Abs. 2 beitretenden Dritten sowie auf die Beteiligten im Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit des Patents oder in Zwangslizenzverfahren (§§ 81, 85 und 85a) entsprechend anzuwenden, wenn der Antragsteller ein eigenes schutzwürdiges Interesse glaubhaft macht.

Verweise

Vorschriften, die auf § 132 PatG verweisen

Rechtsprechung zu § 132 PatG

6 Entscheidungen zitieren § 132 PatG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Beschl. v. 22.03.2018 – 30 W (pat) 802/15 · 30. Senat

    (Designbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren – Antrag auf Verfahrenskostenhilfe - zur Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts - parteifähige Vereinigung im Sinne des § 116 S. 1 Nr. 2 ZPO – zu den Voraussetzungen der Gewährung von Verfahrenskostenhilfe gemäß § 116 S. 1 Nr. 2 ZPO)

  • BGH, Beschl. v. 14.04.2011 – I ZA 21/10 · 1. Zivilsenat

    Markenbeschwerdeverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verweigerung von Verfahrenskostenhilfe

  • BPatG, Beschl. v. 29.04.2025 – 17 W (pat) 12/24 · 17. Senat

  • BPatG, Beschl. v. 26.03.2015 – 30 W (pat) 801/14 · 30. Senat

    Designbeschwerdeverfahren – zur Gewährung von Verfahrenskostenhilfe

  • BPatG, Beschl. v. 14.11.2013 – 30 W (pat) 705/13 · 30. Senat

    Leitsatz: Vertreterbeiordnung Ob im Geschmacksmustereintragungsverfahren neben der Gewährung von Verfahrenskostenhilfe ein anwaltlicher Vertreter beizuordnen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dabei können auch Umstände zu berücksichtigen sein, die der Einreichung der Anmeldung vorgelagert sind, z. B. besondere Schwierigkeiten bei der sachgerechten Darstellung des Musters. Die mögliche …
  • BPatG, Beschl. v. 18.12.2012 – 10 W (pat) 7/10 · 10. Senat

    Patentbeschwerdeverfahren – zum Verfahrenskostenhilfeantrag bei unstatthafter Klage vor dem BPatG

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