Einem Beteiligten, dem die Verfahrenskostenhilfe nach den Vorschriften der §§ 130 bis 132 bewilligt worden ist, wird auf Antrag ein zur Übernahme der Vertretung bereiter Patentanwalt oder Rechtsanwalt seiner Wahl oder auf ausdrückliches Verlangen ein Erlaubnisscheininhaber beigeordnet, wenn die Vertretung zur sachdienlichen Erledigung des Verfahrens erforderlich erscheint oder ein Beteiligter mit entgegengesetzten Interessen durch einen Patentanwalt, einen Rechtsanwalt oder einen Erlaubnisscheininhaber vertreten ist. § 121 Abs. 4 und 5 der Zivilprozeßordnung ist entsprechend anzuwenden.
PatG · Patentgesetz
§ 133 PatG
Verweise
Vorschriften, die auf § 133 PatG verweisen
- § 67 PatG
- § 129 PatG
- § 135 PatG
- § 138 PatG
- § 81a MarkenG – Verfahrenskostenhilfe
- § 23 RPflG – Verfahren vor dem Bundespatentgericht
Rechtsprechung zu § 133 PatG
13 Entscheidungen zitieren § 133 PatG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BPatG, Beschl. v. 23.04.2019 – 7 W (pat) 22/18 · 7. Senat
Patentbeschwerdeverfahren – "Beiordnung eines Anwalts zur Beratung im Erteilungsverfahren" – zur Zulässigkeit der Anhörungsrüge – zur Anhörungsrüge bei fehlender Beiordnung eines Anwalts nur zur Beratung im patentamtlichen Erteilungsverfahren – zum Grundsatz des rechtlichen Gehörs – nicht explizite …
BPatG, Beschl. v. 12.06.2018 – 25 W (pat) 511/17 · 25. Senat
Markenbeschwerdeverfahren – "Ablehnungsgesuch" – Ablehnungsgesuch ist zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet – Gleichsetzung mit völligem Fehlen einer Begründung - pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers – Rechtsmissbräuchlichkeit – Entscheidung über Befangenheitsantrag …
BPatG, Beschl. v. 19.01.2017 – 30 W (pat) 702/15 · 30. Senat
Designbeschwerdeverfahren – "Vertreterbeiordnung für das Eintragungsverfahren" – voraussetzungsarmes Registerverfahren ohne Sachprüfung – zur Prüfung der Voraussetzungen für die Beiordnung eines Vertreters für das Eintragungsverfahren
BPatG, Beschl. v. 19.03.2015 – 24 W (pat) 64/14 · 24. Senat
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe – Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Geschäftsführers der Markeninhaberin, (einer selbständigen juristischen Person) reichen für Beleg der Bedürftigkeit nicht aus
BPatG, Beschl. v. 09.07.2014 – 30 W (pat) 711/13 · 30. Senat
Designbeschwerdeverfahren – "Verfahrenskostenhilfe für Aufrechterhaltungsgebühren sowie Vertreterbeiordnung" – Voraussetzungen liegen nicht vor – Unbegründetheit der Beschwerde
BPatG, Beschl. v. 14.11.2013 – 30 W (pat) 705/13 · 30. Senat
Leitsatz: Vertreterbeiordnung Ob im Geschmacksmustereintragungsverfahren neben der Gewährung von Verfahrenskostenhilfe ein anwaltlicher Vertreter beizuordnen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dabei können auch Umstände zu berücksichtigen sein, die der Einreichung der Anmeldung vorgelagert sind, z. B. besondere Schwierigkeiten bei der sachgerechten Darstellung des Musters. Die mögliche …