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Zitierfest

PatG · Patentgesetz

§ 133 PatG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

Einem Beteiligten, dem die Verfahrenskostenhilfe nach den Vorschriften der §§ 130 bis 132 bewilligt worden ist, wird auf Antrag ein zur Übernahme der Vertretung bereiter Patentanwalt oder Rechtsanwalt seiner Wahl oder auf ausdrückliches Verlangen ein Erlaubnisscheininhaber beigeordnet, wenn die Vertretung zur sachdienlichen Erledigung des Verfahrens erforderlich erscheint oder ein Beteiligter mit entgegengesetzten Interessen durch einen Patentanwalt, einen Rechtsanwalt oder einen Erlaubnisscheininhaber vertreten ist. § 121 Abs. 4 und 5 der Zivilprozeßordnung ist entsprechend anzuwenden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 133 PatG verweisen

Rechtsprechung zu § 133 PatG

13 Entscheidungen zitieren § 133 PatG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Beschl. v. 23.04.2019 – 7 W (pat) 22/18 · 7. Senat

    Patentbeschwerdeverfahren – "Beiordnung eines Anwalts zur Beratung im Erteilungsverfahren" – zur Zulässigkeit der Anhörungsrüge – zur Anhörungsrüge bei fehlender Beiordnung eines Anwalts nur zur Beratung im patentamtlichen Erteilungsverfahren – zum Grundsatz des rechtlichen Gehörs – nicht explizite …

  • BPatG, Beschl. v. 12.06.2018 – 25 W (pat) 511/17 · 25. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "Ablehnungsgesuch" – Ablehnungsgesuch ist zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet – Gleichsetzung mit völligem Fehlen einer Begründung - pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers – Rechtsmissbräuchlichkeit – Entscheidung über Befangenheitsantrag …

  • BPatG, Beschl. v. 19.01.2017 – 30 W (pat) 702/15 · 30. Senat

    Designbeschwerdeverfahren – "Vertreterbeiordnung für das Eintragungsverfahren" – voraussetzungsarmes Registerverfahren ohne Sachprüfung – zur Prüfung der Voraussetzungen für die Beiordnung eines Vertreters für das Eintragungsverfahren

  • BPatG, Beschl. v. 19.03.2015 – 24 W (pat) 64/14 · 24. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe – Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Geschäftsführers der Markeninhaberin, (einer selbständigen juristischen Person) reichen für Beleg der Bedürftigkeit nicht aus

  • BPatG, Beschl. v. 09.07.2014 – 30 W (pat) 711/13 · 30. Senat

    Designbeschwerdeverfahren – "Verfahrenskostenhilfe für Aufrechterhaltungsgebühren sowie Vertreterbeiordnung" – Voraussetzungen liegen nicht vor – Unbegründetheit der Beschwerde

  • BPatG, Beschl. v. 14.11.2013 – 30 W (pat) 705/13 · 30. Senat

    Leitsatz: Vertreterbeiordnung Ob im Geschmacksmustereintragungsverfahren neben der Gewährung von Verfahrenskostenhilfe ein anwaltlicher Vertreter beizuordnen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dabei können auch Umstände zu berücksichtigen sein, die der Einreichung der Anmeldung vorgelagert sind, z. B. besondere Schwierigkeiten bei der sachgerechten Darstellung des Musters. Die mögliche …

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