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Zitierfest

MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

§ 81a MarkenG – Verfahrenskostenhilfe

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Im Verfahren vor dem Bundespatentgericht erhält ein Beteiligter auf Antrag unter entsprechender Anwendung der §§ 114 bis 116 der Zivilprozessordnung Verfahrenskostenhilfe.

(2) Im Übrigen sind § 130 Absatz 2 und 3 sowie die §§ 133 bis 137 des Patentgesetzes entsprechend anzuwenden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 81a MarkenG verweisen

Rechtsprechung zu § 81a MarkenG

10 Entscheidungen zitieren § 81a MarkenG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Beschl. v. 12.06.2018 – 25 W (pat) 511/17 · 25. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "Ablehnungsgesuch" – Ablehnungsgesuch ist zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet – Gleichsetzung mit völligem Fehlen einer Begründung - pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers – Rechtsmissbräuchlichkeit – Entscheidung über Befangenheitsantrag …

  • BPatG, Beschl. v. 23.06.2016 – 30 W (pat) 4/16 · 30. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – erneute Anmeldung einer Marke – gleichlautende Marken waren aufgrund bösgläubiger Markenanmeldung zu löschen – erneute Anmeldung zielt nicht auf Förderung des eigenen Wettbewerbs ab – bösgläubige Markenanmeldung – bösgläubiges Verhalten des allein vertretungsberechtigten …

  • BPatG, Beschl. v. 19.03.2015 – 24 W (pat) 64/14 · 24. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe – Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Geschäftsführers der Markeninhaberin, (einer selbständigen juristischen Person) reichen für Beleg der Bedürftigkeit nicht aus

  • BPatG, Beschl. v. 27.04.2016 – 26 W (pat) 77/13 · 26. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren - "Schmetterling Riesling (Wort-Bild-Marke)" - zur Festsetzung des Gegenstandswertes im Löschungsverfahren - zur Höhe der erstattungsfähigen Kosten – Kostenentscheidung im Nebenverfahren

  • BPatG, Beschl. v. 06.04.2016 – 26 W (pat) 50/14 · 26. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren - "Ismaqua" - zur Festsetzung des Gegenstandswertes im Löschungsverfahren - zur Höhe der erstattungsfähigen Kosten – Kostenentscheidung im Nebenverfahren

  • BPatG, Beschl. v. 14.12.2015 – 26 W (pat) 19/12 · 26. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – zur Kostenentscheidung – zur Gegenstandswertfestsetzung

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